Das nach langen Kämpfen durchgesetzte Sozialticket gab es zuletzt sowohl in der Form des D-Tickets /Eigenanteil 33 €/Mt/, der Regio Basis-Karte /Eigenanteil 43€ und des 2*4 Fahrten Ticketes mit 11 € Eigenanteil. Die sozialen Qualitäten stellen sich im Verhältnis zu den wesentlich geringeren Eigenanteilen der Stadtbeschäftigten als gar nicht sooooo „sozial“ dar.
Anspruchsberechtigt waren und sind : Bürgergeldbeziehende in Bedarfsgmeinschaften, Wohngeldberechtigte, Grundrenten-Berechtigte und asylleistungsberechtigte Geflüchtete.
Nach einer nichtöffentlich im Sozialausschuß vorberatenden Vorlage G-25/076 sollen die drei Aus-Wahlmöglichkeiten jetzt mit Gemeinderatsbeschluss am 15.7.25 auf den 1.10.25 abgeschafft werden.
Verschwinden bzw. auf Härtefälle – ohne Konto – beschränkt werden, sollen das 2*4 Ticket und die Regio-Basiskarte als frei verkäufliche Karten. Wer an ca. 250 Härtefälle - ohne Konto allein über 200 mit Bürgergeldbezug - verkaufen darf, soll die Verwaltung bis zum 1.10.25 bestimmen.
Wesentlicher Grund: Das gesamte Verfahren soll vereinfacht und 2 Vollzeitstellen eingespart werden.
Der Vorteil für die Anspruchsberechtigten: sie müssen nicht immer wieder hinlaufen zu VAG und Ämtern (s.a. Schaubild). Die Angabe von Bürgergeld- Wohngeld- Grundrenten oder Flüchtlingsbescheid NR. bei der VAG soll reichen. Dies setzt jedoh die Einwilligung in den Datenaustausch VAG-Ämter voraus. ASF Chef Gourdial zum Verfahren auf Nachfrage des freiheitlichen Kontrollfreak Fiek:
Die nichtöffentliche Vorberatung hat auch diesmal ihre heilende Wirkung zum Glattbügeln potentiellen Widerspruchs bewirkt:
Julia Söhne für SPD und Lina Wiemer Ciallowisz (ESFA) wollen zwar noch einen interfraktionellen Antrag zur Stütze bei den Härtefällen stellen.
Die sich aus den Nutzungszahlen ergebenden Gesamt -Nutzungszahlen und die wieder massiv angestiegene Zahl der 2*4 Tickets verweisen auf steigende Ausweichmöglichkeiten. Wohl insbesondere im jüngeren Alter bei Beziehenden und eine höhere Flexibilität bei der Fahrradnutzung um das eigene Mobilitätsanteil an Leistungen in Grundsicherungen abzudecken s.a. Tabelle). Insofern muss die Aussage der Verwaltung (Vorlage S.5 , 2 Absatz , letzter Satz) angesichts der Anhebung des Regelsatz Anteils wohl eher als purer Zynismus bewertet werden. „Eine Bezuschussung für Menschen, die nur selten mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fahren und daher eine 2*4 Fahrtenkarte erwerben, kann mit dieser Begründungallerdings nicht mehr argumentiert werden, da der Bedarf dieser Personengruppe aus dem Regelsatz bestritten werden kann: Eine 2*4 Fahrtenkarte kostet aktuell (März 2025) 21,30 EUR. Mit dem Regelbedarf für fremde Verkehrsleistungen (45,51 EUR) können damit monatlich 2 Mehrfahrtenkarten (=16 Fahrten), bzw. jährlich 25 Tickets (= 200 Fahrten) erworben werden.“
So als ob Fahradfahren -ob mit oder ohne Pedelec - quasi kostenfrei wäre. Von Flixbus/-bahn u.ä. ganz abgesehen.
Gut für Kontrollfreaks- immerhin bleiben 0,1 Vollzeitäquvalentstellen im Jobcenter und bei der VAG um Strafmassnahemn bei Listenabgleich einleiten zu können!
(kmm)