Österreich: Regierung verzichtet auf Quarantänekontrollen in privaten Wohnungen

Österreich: Regierung verzichtet auf Quarantänekontrollen in privaten Wohnungen

Nach Angaben der Zeitung Der Standard hat die österreichische Regierung am Donnerstagabend den Entwurf für eine Änderung des Epidemiegesetzes entschärft. Nach dem ursprünglichen Entwurf hätte die Polizei das Recht bekommen, die Einhaltung von Quarantänemaßnahmen auch durch das Betreten privater Wohnungen zu kontrollieren. Als dies bekannt wurde, hatte es einen Aufschrei des Protestes in Österreich gegeben. In dem neuen Entwurf heißt es nun, dass die Polizei, wenn es nach dem Epidemiegesetz „unbedingt erforderlich“ ist, "Ortschaften, Betriebsstätten, sonstige Gebäude und Verkehrsmittel" betreten darf. Hinzugefügt wurde der Satz: "Der private Wohnbereich darf nicht betreten werden." In dem ursprünglichen Entwurf war laut dem ORF der „private Wohnbereich“ noch ausdrücklich als von der Polizei betretbar erwähnt worden.

 

Gäste die sich in Museen, Bibliotheken, Spielhallen, Bädern mehr als eine Viertelstunde aufhalten, müssen registriert werden und die Daten müssen auf Verlangen den Gesundheitsämtern vorgelegt werden. Ausgenommen von der Registrierpflicht sind Versammlungen, der Handel und der Privatbereich. Die Regelungen gelten bis 30. Juni, können aber verlängert werden. Das Gesetz soll am heutigen Freitag verabschiedet werden.