Kronenstraße 21: Strafantrag gegen Hausbesetzer*innen war vielleicht nicht rechtens

Strafantrag gegen Hausbesetzer*innen war vielleicht nicht rechtens

Kronenstr. 21

Mit Baugerüst "verhülltes" Gebäude in der Kronenstr. 21
Die Kronenstr. 21 ein Jahr nach der Besetzung: Leerstand und Luxussanierung als Wahrung des Hausfriedens?
Lizenz: 
CC Attribution, Non-Commercial, Share Alike
Quelle: 
JR für RDL

Bei einer Nachttanz-Demo im Oktober 2019 wurde das seit mindestens einem halben Jahr leerstehende schöne Haus in der Kronenstraße 21 besetzt. Die Polizei räumte und seither laufen die von der Staatsanwaltschaft mit besonderem Nachdruck betriebenen Hausfriedensbruchprozesse gegen die jungen Hausbesetzer*innen. Das scheint schon fast unerfreuliche Rutine. Doch heute gab es vor dem Amtsgericht doch eine Überraschung: Die Anwältin Angela Furmaniak hatte herausgefunden, dass der Antragssteller alleine zur Stellung des Strafantrags gar nicht berechtigt war. Der Richter vertragte den Prozess zwecks weiterer Nachforschung an diesem Punkt.

 

Der Beitrag enthält ein Gespräch mit unserem Prozessbeobachter Kex und ein kurzes Interview mit der Anwältin Angela Furmaniak.