UN-Organisation hält Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze für rechtswidrig

UN-Organisation hält Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze für rechtswidrig

Die von der CSU vehement geforderte Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze, wenn sie bereits in einem anderen Land der EU einen Asylantrag gestellt haben, wäre rechtswidrig. Dies sagte der Vertreter des Hochkommissariats für Flüchtlinge der Vereinten Nationen in Deutschland, Bartsch laut der Zeitung Die Welt. Deutschland sei nach europäischem Recht dazu verpflichtet, zu prüfen welches Land zuständig sei. Für die Dauer der Prüfung müssten die Flüchtlinge auch in Deutschland bleiben können. Die belgische Zeitung De Standaard schreibt in einem Kommentar unter Hinweis auf Experten, dass die Zurückweisung an der Grenze gegen europäisches Recht verstoße. Wenn sich zukünftig selbst Deutschland nicht mehr an das europäische Recht halten würde, dann ginge in Europa alles drunter und drüber.