Wenn uns Berichte über Polizeigewalt erreichen, enden sie häufig so: Das Opfer hat die Tat angezeigt, dafür aber eine Gegenanzeige bekommen - und das Verfahren gegen die beschuldigten Polizist*innen wurde eingestellt. Oder die Anwält*in hat dem Opfer in weiser Voraussicht schon gleich von einer Anzeige abgeraten. Umso bemerkenswerter ist der Fall, der am heutigen 1. Dezember vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Hier wurde ein Polizeibeamter wegen Körperverletzung im Amt verurteilt, der einen jungen Demonstranten brutal angegriffen hatte.
Die Tat ereignete sich am 2. Mai 2020: Die AfD hatte damals zu einer Coronaleugner:innen-Kundgebung aufgerufen. Dagegen gab es einen Aufruf zu Protesten, dem über 500 Menschen folgten. Dabei schlug ein Polizeibeamter einem antifaschistischen Protestierenden mit der Faust ins Gesicht. Es hätte laufen können wie üblich - doch diesmal gab es ein deutliches Beweisvideo, das in den sozialen Netzwerken kursierte. Der Polizist wurde nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt - das bedeutet immerhin eine Feststellung seiner Schuld, wenn auch das Strafmaß relativ milde ist im Verhältnis zu dem, was z. B. in umgekehrten Fällen Menschen erwartet, die wegen Widerstands oder Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wir sprachen mit dem Betroffenen der Polizeigewalt.