Seehofers geplantes Abschiebungsgesetz verletzt legitime Interessen an Information: Verletzung von Informations- und Pressefreiheit: Pro Asyl zu geplanten Haftstrafen für Veröffentlichung von Abschiebungsterminen

Verletzung von Informations- und Pressefreiheit: Pro Asyl zu geplanten Haftstrafen für Veröffentlichung von Abschiebungsterminen

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Wäre nicht möglich ohne Veröffentlichung des Termins: 6. Dezember 2017: Protest am Frankfurter Flughafen gegen die Sammelabschiebung nach Afghanistan
Wäre nicht möglich ohne Veröffentlichung des Termins: 6. Dezember 2017: Protest am Frankfurter Flughafen gegen die Sammelabschiebung nach Afghanistan
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
aktionbleiberecht.de

Wir haben bereits über den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums zur Verschärfung der Abschiebungsmaßnahmen berichtet. Von Sachverständigen werden viele Aspekte daran kritisiert, so u.a. die Ausweitung der Abschiebehaft, die Einführung eines neuen Sub-Status noch unterhalb der
Duldung, die weitere Aufweichung des Datenschutzes, erleichterte Wohnungsdurchsuchung und vieles mehr. Pro Asyl hat den Referentenentwurf inzwischen ausführlich analysiert. Im Interview mit Bellinda Bartolucci, rechtspolitischer Sprecherin bei Pro Asyl, geht es speziell um einen weiteren Aspekt des Gesetzentwurfs, der auf starke Kritik stieß: die neue Einführung von Strafen von bis zu drei Jahre Haft für Personen, die Abschiebungstermine veröffentlichen oder potentiell Betroffene über 'geplante Identitätsfeststellungsmaßnahmen' informieren. Pro Asyl sieht darin einen Verstoß gegen Verfassung und Menschenrechte und auch eine politisch problematische Tendenz der Kriminalisierung von Flüchtlingssolidarität und der Einschränkung wichtiger öffentlicher Debatten.