Schöne neue Welt nach Horst Seehofer: Auf das "Gute-Kita-Gesetz" und das "Starke-Familien-Gesetz" soll jetzt das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" folgen. Für Flüchtlinge verbirgt sich hinter dem Euphemismus eine weitere Aushöhlung ihrer Rechte, die in den letzten fünf Jahren bereits rasant vorangetrieben wurde. Durch ein Bündel von Änderungen im Aufenthaltsgesetz sollen Abschiebungen weiter erleichtert werden. So sollen Menschen vor der Abschiebung noch leichter inhaftiert werden können, ein neuer Status noch unterhalb der Duldung soll eingeführt werden, Menschen aus sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" würden noch weiter entrechtet, Wohnungsdurchsuchungen sollen ausdrücklich auch ohne richterliche Genehmigung erlaubt sein, und wer den Zeitraum einer geplanten Abschiebung veröffentlicht, würde bis zu drei Jahren Gefängnis riskieren. Es würden explizit noch mehr Grundrechte eingeschränkt als bisher schon. Bei diesen Plänen handelt es sich noch um einen Entwurf des Bundesinnenministeriums für das "Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht". Es wird also darauf ankommen, wieviel davon Kabinett, Bundestag und Bundesrat durchwinken werden und was vielleicht doch auch diesen Gremien zu weit geht. Wir sprachen über den Gesetzentwurf und die Kritik daran mit Bellinda Bartolucci. Sie ist rechtspolitische Referentin bei Pro Asyl.
Für den Hinweis auf den fortgesetzten Trend zum Schönsprech vielen Dank an die GGUA, die im Aufenthaltsgesetz die geplanten Änderungen wieder einmal übersichtlich herausgearbeitet hat.