linksunten.indymedia -Verfahren: VG Freiburg verweigert Rechtsschutz gegen sich selbst

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VG Freiburg verweigert Rechtsschutz gegen sich selbst

Nicht gerade unerwartet hat das VG Freiburg mit Beschluss vom 06.04.2018 (4 K 9673/17)  der Studierendenschaft Freiburg den beantragten einstweiligen Rechtsschutz gegen Massnahmen des CDU Innenministeriums von Baden-Württemberg, durchgeführt vom LKA im Zuge des LinksuntenIndymedia-Verfahren, verweigert.

Das VG Freiburg hatte selbst bereits im August 2017 auf Initiatve des LKA einen Durchsuchungs-und Beschlagnahmebeschluss im Rahmen des Vereinsverbotes, auch gegen einen Teilzeitbeschäftigten der Studierendenschaft der Uni Freiburg erlassen. Bei der Durchsuchung war ein USB Stick und eine verschlüsselte Festplatte bechlagnahmt worden.
Überraschend ist nur, dass das VG Freiburg weder im Zuge des ursprünglichen Durchsuchungs- wie Beschlagnahmebeschluss, noch jetzt, nach mehrmonatigen einstweiligen Rechtsschutzverfahren, auch nur ansatzweise eine Auseinandersetzung mit dem Vorrang des Telemediengesesetzes gegenüber dem Vereinsverbotverfahren vornimmt.  (Siehe auch Pressemitteilung).

Die Studierendenschaft wollte mit ihrem Rechtsschutzantrag willkürliche "Ermittlungen ins Blaue" hinein vereiteln.

Stattdessen orakelt die Kammer nun darüber, dass weder die Grundrechte des Betroffenen noch der Studierendenschaft wesentlich durch Entschlüsselung einer Kopie der Festplatte betroffen seien, da ja auch die Kopie des USB-Sticks vernichtet wurde, weil zu linksuntenindymedia nix aufgefunden worden war.

Die Studierendenschaft  kann binnen 2 Wochen Rechtsmittel gegen den für  Recht erklärten  Selbstschutz des VG Freiburg beantragen.

PM

 

PDF icon 4k9673-17 2018-04-11 - Studierendenschaft-linksunten.indymedia-2.pdf