Anwält*innen begründen Klage gegen Verbot von linksunten.indymedia: Indymedia-Verfahren: Weichenstellung für Pressefreiheit im Internet

Indymedia-Verfahren: Weichenstellung für Pressefreiheit im Internet

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Grafitti in der Adlerstraße.
"Wir sind alle linksunten" - ob dem so ist, war auch ein Streitpunkt auf der Podiumsdiskussion über das Verbot der Internetplattform.
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In mehrerer Hinsicht rechtswidrig sei das Vorgehen des Bundesinnenministeriums beim Verbot von linksunten.indymedia.org gewesen. Das führen die Anwält*innen der vermeintlichen "Betreiber" der Internetplattform nun in ihrer Klagebegründung aus.

Das Innenminsterium hatte Indymedia Linksunten zu einem Verein erklärt. Daraufhin war die Plattform verboten und am 25. August 2017 - sozusagen zwischen dem G20 in Hamburg und den Bundestagswahlen - waren die Wohnungen der angeblichen Vereinsmitglieder sowie die KTS durchsucht worden. Die sogenannten Vereinsmitglieder hatten vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen das Verbot eingereicht, zudem laufen Beschwerden und Hauptsacheverfahren bei den Verwaltungsgerichten Freiburg und Karlsruhe. Die Anwält*innen stoßen jedoch in den Verfahren auf das Problem, dass die Akten sehr unvollständig sind. Ein Anzeichen mehr, dass das Linksunten-Verbot auf rechtlich unhaltbare Weise umgesetzt wurde, wie Sven Adam als einer der Prozessbevollmächtigten im Interview erklärt.