Auswertung von Studierendendaten nach Hausdurchsuchungen beim Indymedia Linksunten Verbot rechtens: Mit Datenbeschlagnahme ohne konkreten Verdacht gibt es keinen Datenschutz mehr.

Mit Datenbeschlagnahme ohne konkreten Verdacht gibt es keinen Datenschutz mehr.

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Die Entschlüsselung, Öffnung und Sichtung von Dateien auf einem Datenträger der Verfassten Studierendenschaft der Albert-Ludwig-Universität Freiburg, der in einem Vereinsverbotsverfahren vom Landeskriminalamt beschlagnahmt worden war, ist zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung verkündet.

Die Daten hatten auf sich auf einer verschlüsselten Festplatte bei einem Mitarbeiter der verfassten Studierendenschaft befunden. Er war von einer Hausdurchsuchung im Zuge des Indymedia Linksunten Verbotes betroffen.

Das LKA hatte gehofft auf dem Datenträger evtl. Daten für das Verbot des von ihnen konstruierten Vereins Indymedia Linksunten zu finden. Das Freiburger Verwaltungsgericht, das nun gegen die verfasste Studierendenschaft geurteilt hat, hatte zuvor auch die Hausdurchsuchung angeordnet.

Über die Gerichtsentscheidung haben wir mit Rechtsanwalt Udo Kauß von der Humanistischen Union gesprochen. Er vertritt die verfasste Studierendenschaft Freiburg in diesem Fall. Er kündigt an vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen zu wollen.