Nach Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts: Vorerst Flugverbot für Polizeidrohnen in Frankreich

Vorerst Flugverbot für Polizeidrohnen in Frankreich

In Frankreich gelten seit Mitte März viel strengere Beschränkungen der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit als in Deutschland. Bis Mitte Mai, also ganze zwei Monate lang, durften die Menschen dort nur noch einzeln heraus. Und das auch nur dann, wenn sie zur Arbeit, zur Ärztin oder einkaufen mussten. Man musste entsprechende Atteste vom Arbeitgeber vorweisen beziehungsweise eine Selbstauskunft mit Angabe von Zeit und Grund ausfüllen. Laufen oder einkaufen durfte man lediglich in einem Umkreis von einem Kilometer um das Haus herum. Nach einer Stunde musste man zurück sein und das war es dann auch mit dem Herausgehen an dem Tag. Seit Mitte Mai lockert die französische Regierung allmählich die Ausgangsbeschränkungen.

Doch nicht nur die Regeln an sich waren - beziehungsweise sind - viel strenger als in Deutschland. Auch die Polizeikontrollen waren systematischer und strenger als in Deutschland. Man musste bei jedem Ausgang damit rechnen, irgendwo die Polizei zu sehen oder selbst kontrolliert zu werden. Es gibt saftige Bussgelder gegen Menschen, die gegen die Regeln verstossen oder etwa bis Mitte Mai, sobald die Beamtinnen der Meinung waren, dass etwa "Brot kaufen" als Grund nicht ausreichte.

Abgesehen von den klassischen Polizeikontrollen hatte die Pariser Polizei die Corona-Massnahmen auch mit modernen Technologien überwacht. Sie setzte Drohnen ein, die mit Kameras ausgestattet waren. Damit wollte die Polizei etwa schneller Versammlungen aufspüren. Denn Versammlungen von mehr als 10 Personen sind verboten. Doch das oberste französische Verwaltungsgericht hat vergangenen Montag die Pariser Polizei aufgefordert, diese Überwachung mit Drohnen einzustellen, und zwar unverzüglich.

Ein kurzer Bericht über die Entscheidung:

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