Wir hoffen, dass es in die Richtung weiter geht. Pro Asyl zur EuGH Entscheidung: Abschiebehäftlinge dürfen nicht in normalem Knast untergebracht werden
Wir hoffen, dass es in die Richtung weiter geht. Pro Asyl zur EuGH Entscheidung: Abschiebehäftlinge dürfen nicht in normalem Knast untergebracht werden
Protest auf Freiburger Demo: „Für ein humanitäres Bleiberecht! Stoppt die Abschiebungen! (15. März 2014) “
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Quelle:
linksunten.indymedia.org
Die Abschiebungshaft darf nicht in einer gewöhnlichen Haftanstalt erfolgen, dass entschied am heutigen Donnerstag der Europäische Gerichtshof. Über das Urteil und über die Frage, ob es wirklich eine Verbesserung darstellt, sprachen wir mit Marei Pelzer von pro Asyl.
10 von 16 Bundesländern bringen Abschiebehäftlinge bisher nicht gesondert unter. Was hat das Urteil denn nun für Auswirkungen?
Am Mittwoch, den 19. September, wurden im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments, dem Ausschuss für Bürgerrechte, Inneres und Justiz, der auch zuständig für Asylfragen ist, zwei wichtige Neuerungen im EU-Asylrecht abgestimmt. Dies ist zwar formal gesehen nur eine Orientierungsabstimmung, jedoch richtet sich die endgültige Abstimmung im Plenum des Parlaments i.d.R. nach den Entschlüssen der Ausschüsse. Bei den abgestimmten Gesetzestexten handelt es sich einerseits um die EU-Aufnahmerichtlinie, die die Aufnahmebedingungen regelt, und um die Dublin-II-Verordnung, die festlegt, welcher Mitgliedsstaat für ein Asylverfahren jeweils zuständig ist. Während die EU-Institutionen von besseren Aufnahmebedingungen, einer Begrenzung der Inhaftierungsgründe und einem besseren Rechtsschutz für Asylsuchende schwärmen, sieht die Organisation ProAsyl das ganz anders und spricht im Interview mit RDL von „Augenwischerei“. Sie kritisieren insbesondere, dass die neuen Regelungen neben der ohnehin „uferlosen Haftpraxis an den EU-Außengrenzen“ auch die Inhaftierung von Minderjährigen legalisieren werden. ProAsyl fordert stattdessen ein Asylsystem, das sich grundlegend an den Interessen der Flüchtlinge orientiert. Die endgültige Abstimmung über die Asylrechtsreformen im Europäischen Parlament sollen noch vor Ende des Jahres stattfinden. Einen genauen Termin gibt es derzeit aber noch nicht. Stattdessen wird diesen Freitag, 28. September, ein Bericht der EU-Kommission veröffentlicht zum Thema alleinreisender minderjähriger Flüchtlinge. Ob sich darin auch auf die geplanten Gesetzesänderungen bezogen wird, die ProAsyl im Interview kritisiert, bleibt abzuwarten.
Ein Gespräch vom 21.09.2012 mit Marei Pelzer von ProAsyl: