Versammlungsfreiheit unter Druck: "Evident verfassungswidrig"

"Evident verfassungswidrig"

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Strassenblockade der Letzten Generation: Ein Freiburger Arzt entfernt Kleber von der Hand einer festgeklebten Person auf der STraße. Auf dem Handrücken ist der Klebertyp zu lesen
Umstritten ist der zivile Ungehorsam von Aktivisti* aus dem Umfeld der Letzten Generation allemal - sie jedoch gleichzusetzen mit mafiösen Organisationen geht vielen Rechtsexpert*innen zu weit
Lizenz: 
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Quelle: 
Felix Müller, Aufstand der Letzten Generation - Strassenblockade Glue On, CC BY-SA 4.0

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat am 21.05. Klage gegen fünf Angeschuldigte aus der Klima-Bewegung Letzte Generation nach § 129 StGB erhoben. Paula Zimmermann, Expertin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Amnesty International in Deutschland, sagt: "Mit der Anklage erreicht die Kriminalisierung von Klimaprotest in Deutschland eine neue Eskalationsstufe. Der Paragraf 129 StGB dient eigentlich zur Bekämpfung organisierter Kriminalität. Seine Anwendung auf gewaltfreien Protest kriminalisiert zivilgesellschaftliches Engagement und schränkt damit demokratische Freiräume ein. Unliebsamen Protest mit Mitteln des Strafrechts zu delegitimieren und einzuschüchtern, steht im Widerspruch zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wie sie in den Menschenrechten und im Grundgesetz verankert sind."

Wir sprachen mit Joschka Selinger Rechtsanwalt und Leiter des Schwerpunkts „Demokratie und Grundrechte“ bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).