Die Stadt Freiburg gibt alle zwei Wochen ein "Amtsblatt" heraus. Alle im Gemeinderat vertreten Fraktionen und Gruppierungen haben das Recht, dort regelmäßig über aus ihrer Sicht kommunalpolitisch relevanten Punkte, zu schreiben.
Letzten Oktober reichte die AfD-Gruppe einen Beitrag zum Thema "Kulturelle Bereicherung am Stühlinger Kirchplatz" ein. Diesen abzudrucken lehnte das Amtsblatt ab. Zum einen fehle es an einem kommunalpolitischen Bezug, zum anderen betreibe die AfD dort nach Redaktionsstatut unzulässige Wahlwerbung.
Am 14.11.2025 reichte die AfD-Gruppe, in Gestalt des Stadtrats Karl Schwarz Klage ein. Vertreten wird diese von Rechtsanwalt Dubravko Mandic. Die mündlicher Verhandlung über die Klage begann am 20. März 2025 um 12 Uhr im Freiburger Verwaltungsgericht. Es folgte ein Einblick in die Konfliktverteidigungsstrategie des Rechtsanwalts Mandic. Er wurde laut, sprach aggressiv, fiel Richter:innen ins Wort, beklagte eine Zensur, unterstellte dem Gericht, es sei nicht unbefangen, stellte einen Befangenheitsantrag, stand während der Verhandlung laut telefonierend auf und verließ den Gerichtssaal und auch die Türe des Saals wurde knallend geschlossen.
Formal geht es um die Frage, ob die AfD-Gruppe als solche überhaupt Klage eingereicht hatte, oder aber der Stadtrat Schwarz alleine, und ohne formal dazu auch von seinem Kollegen Markus Castro beauftragt worden zu sein. Darum wurde eine Stunde lang gestritten. Inklusive aggressivem Auftreten des Rechtsanwalts.
Mehrfach beklagte Mandic, der Stadt gehe es darum die AfD zu marginalisieren, zu zensieren und zu unterdrücken. Immer wieder erwies sich Mandic als nicht sattelfest in Bereich des Verwaltungsrechts und wurde vom Vorsitzenden und Vizepräsidenten des Verwaltungsgericht Dr. Holz über die Spezifika des Verwaltungsrechts aufgeklärt. In seiner Ehre fühlte sich Mandic augenscheinlich gekränkt, weil man gerichtlicherseits nicht unbesehen seine Behauptung, es läge eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vor, übernahm, sondern diesem Aspekt genau nachging, denn eine Klage ist nur zulässig erhoben, wenn sie auch von der AfD-Gruppe insgesamt und nicht nur von Herrn Schwarz eingereicht worden sein sollte. Seitens der AfD-Kläger gehe man davon aus, dass das Gericht alles tun werde, um die Klage abzuweisen. Die drei Berufsrichter:innen seien befangen. Die Stadt als Beklagte durfte sich ihrerseits den Befangenheitsantrag äußern. In deutlichen Worten machte die Vertreterin der Stadt deutlich, das Gericht habe nur seinen Job erledigt, eine Befangenheit sei nicht ersichtlich.
Als dann über die inhaltliche Frage diskutiert wurde, widerholten beide Seiten ihrer Argumente: Mandic wies darauf hin, dass die Stadt bei anderen Parteien es nicht so genau nehme, mit allgemeinpolitischen Äußerungen im Amtsblatt, es gehe hier um eine "Lex AfD", man wolle sie zensieren. Hier folgte wieder eine kleine Lehrstunde seitens des Vorsitzenden, der Mandic darüber aufklärte, dass sich Amtsträger:innen und auch eine Gemeinderats-Gruppe aus verfassungsrechtlichen Gründen, nicht auf Artikel 5 Grundgesetz, welches die Meinungs- und Zensurfreiheit bestimmt, berufen könnten.
Laut Stadt weise der abgelehnte Beitrag der AfD keinen ausreichenden kommunalpolitischen Bezug auf. Man habe noch nie einen AfD Beitrag zuvor abgelehnt, sei politisch neutral und zensiere auch nicht.
Abschließend wurde diskutiert, ob der Beitrag Wahlwerbung enthalte, denn im Schlusssatz des nicht-gedruckten Artikels geht es um die "AfD in Deutschland". Die Stadt bejahte eine Wahlwerbung, Mandic stellte dies in Abrede.
Die Verhandlung wurde auf 17.00 Uhr vertagt, da Mandic nach Sigmaringen fahren musste. Als abends die Verhandlung fortgesetzt wurde, wies das Verwaltungsgericht das Befangenheitsgesuch zurück.
Am Freitag, den 21. März 2025, teilte das Gericht zudem den Beteiligten das Urteil mit: die Klage der AfD-Gruppierung gegen die Stadt wurde abgewiesen. Eine Begründung der Entscheidung wird das Gericht erst in einigen Wochen vorlegen. RDL wird den Fall weiter verfolgen und berichten.
Über die Verhandlung am Vormittag des 20. März, sprach aktuell-Redakteur Jan mit RDL-Kollegen Thomas.