Simon Bromma. Das Bundesverwaltungsgericht schützt das Geheimhaltungsbedürfnis zu Spitzeln- teilweise
"In camera " nennt sich ein Rechtschutzverfahren, wo die Kläger keinen Einblick haben, aber die anderen Prozessbeteiligten um so umfänglicher ihr Geheimhaltungsinteresse als schützenswert vor dem Gericht bezeichnen können.
Insofern ist eher...