Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern laut BVerfG teilweise verfassungswidrig: "Auch bei der Abwehr von schweren Straftaten sind die Grundrechte zu achten"
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am heutigen 1. Februar große Teile des Polizeigesetzes in Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt. Die Landesregierung muss bis zum Jahresende nacharbeiten. Eingereicht hatte die...