Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern laut BVerfG teilweise verfassungswidrig: "Auch bei der Abwehr von schweren Straftaten sind die Grundrechte zu achten"

"Auch bei der Abwehr von schweren Straftaten sind die Grundrechte zu achten"

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Sogenannte Sicherheit-Flyer
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Bündnis SOGenannte Sicherheit

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am heutigen 1. Februar große Teile des Polizeigesetzes in Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt. Die Landesregierung muss bis zum Jahresende nacharbeiten. Eingereicht hatte die Beschwerde die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit dem Bündnis „SOGenannte Sicherheit. Beanstandet wurde z.B. der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittler:innen und die Regelungen zur Wohnraumüberwachung und zu Onlinedurchsuchungen. Über die Karlsruher Entscheidung haben wir mit David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesprochen.