Welche Grenzen der Überwachung durch den Verfassungsschutz und bei der Übermittlung von Daten vom VS an die Polizei gibt es? Um diese Fragen ging es am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht. Verhandelt wurde über das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Geklagt hatten unter anderem der Kommunist und vom VS beobachtete Kerem Schamberger und auch Vertreter der bayerischen Verfolgten des Naziregimes- Bund der AntifaschistInnen. Unterstützt wurden die KlägerInnen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die, durchaus ungewöhnlich in Karlsruhe, als sachkundige Organisation an der Verhandlung teilnehmen durfte. Für die Gesellschaft für Freiheitsrechte an der Verhandlung teil, nahm auch der Berliner Rechtsanwalt David Werdermann. Wir haben mit ihm über die Verhandlung gesprochen.