Mit einer Presseerklärung und einer email an díe Rundfunkveranstalter-Kunden hat die Mediabroadcast (MB) - seit letzem Jahr (2016) eine 100 % Tochter der Freenet AG - mitgeteilt, ab sofort bis Mitte 2018 alle seine UKW-Sender und Antennen abzustoßen. Stattdessen soll DVB-T2 und DAB+ das alleinige Geschäftsmodell der MB sein.
Die Mitteillung kam für alle Hörfunkveranstalter mehr als überraschend. Als RDL z.B. die Übernahme von - mehrfach abbezahlten - Sendern und Antennen in 2015 und 2016 anfragte wurde, schroff die Abgabe per Verkauf verweigert. Nun soll also das seit 1 Jahr verweigerte im Eilverfahren bis zum Sommer 2017 über die Bühne gehen. Danach soll eine Auktion mit Mindestgebot erfolgen.
Die gesetzliche Öffnung des Sender- und Antennenbereichs zum 1.1.2016 hat bundesweit zu Veränderungen geführt. Viele Veranstalter haben eigene Sender aufgebaut oder andere Senderbetreiber engagiert. In Baden Württemberg haben - mit Ausnahme von Radio Regenbogen - alle kommerziellen Rundfunkveranstalter eine eigene Senderbetriebsgesellschaft aufgebaut. RDL hat einen eigenen Sender eingekauft, der seit 8.12.2016 betriebsbereit ist, dessen Anschluß zum 1.1.2017 an die Antenne , die Mediabrodcast aber verweigerte.
Möglich wurde diese Entwicklung in 2016 , weil dem Quasimonopolisten für Endkunden (Rundfunkveranstalter) eine Entgeltregulierung durch die Bundessnetzagentur ab 1.4.16 vorgeschrieben wurde, die den Erwerb durch FreenetAG nicht ganz so renditeschwanger - weil Abschreibung nur auf ein Mittel von Buchwert (meist 1 €) und Wiederbeschaffungswert - wie vorgestellt ermöglichte. Zugleich waren die - abgeschriebenen - Sender aber so teuer, dass sich Neuinvestitionen über die Laufzeit der Rundfunkzulassung lohnten.
Nachdem die Bundesnetzagentur nun am 21.12.16 auch die Antennenmitbenutzung durch Sender-Eigenbetreiber oder alternative Senderbetreiber einer für die Mediabroadcast Entgeltregulierung vorschlug, zog jetzt der Freenet AG Besitzer die Notbremse.
Die Freenet AG scheint darauf gehofft zu haben, die abgeschriebenen Antennenanlagen mit 10% Abschreibungen zu Wiederbeschaffungspreisen und den - erklärten - Verzicht auf UKW Antenneninvestitionen zur Reinvestition seines Kaufpreises der Mediabroadcast zu verwenden. Die Bundesnetzagentur schrieb aber für 2017 und 2018 eine jährliche Investition von 3 Millionen € (ca. 15 % der Antennenerlöse) in die Antennenanlage vor und kalkulierte - angesichts des Auslaufens von UKW bis ca. 2030 - nur die Restbuchwerte und eine, aufgepäppelte Abbaurückstellung vor. Im Fall von RDL würde dies zwar zu einer - gekappten - Preiserhöhung von 15 % führen. An Mehrfachstandorten der UKW Antennen allerdings auch zu Verbilligung (Tübingen).
Offensichtlich war dieser Regulierungsvorschlag der Bundesnetzagentur für Freeenet AG der letzte Kick, doch schneller Kasse zu machen und die Investitionen auf DAB+ und DVB T2 zu konzentrieren. Ob dieses Business aufgeht, bleibt jedoch fraglich. Wie hoch aber die Freenet-Kasse klingelt, liegt aber an den Erwerbern bzw. ob sie sich von der Renditemaximierung von Freenet AG erpressen lassen.
(kmm)
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