Der (verunreinigte Wattestäbchen) DNA-GAU von Heilbronn, der die Soko-Ermittler des Polizistinnenmordes von Heilbronn an Michéle Kiesewetter 2007 jahrelang auf falsche Fährten - weibliche Vielfachtäterin aus dem Kreis der Sinti- und Roma Minderheit z.B. bis März 2009- führte bzw. festhielt, hat zu weitreichenden Änderungen in der DNA-Ermittlungstätigkeit der Kriminalpolizei geführt. Dies referierte der Leiter des KTI des LKA, Dr. Stenger, am Samstag 10.Juni 2017 auf dem Symposium der von den Professae Veronika und Anna Lippert organisierten Symposium zur erweiterten DNA Analytik am 9./10.Juni im FRIAS im Freiburger Institutsviertel.
Sämtliche Prozesse beginnend ab der Zertifizierung aller DNA Anlaysematerialen, Tatortarbeit, getrennte Verfahren zur Aufnahme und Weitergabe von Spurenmaterial von Tatort über Räume der Labore in den Polizeipräsidien bis zum Stuttgarter KTI seien neu standarisert worden: letztlich dann auch zwischen den LKAs der BRD und auf europäischer Ebene. Dass die Politik zwar immer fix mit immer neuen gesetzlichen Befugnissen (grünschwarzer Vorstoss für DNA-Fahnung ) ist, aber weniger mit Geld für Personal, dass verbesserte Standards auch halten kann, war auch erfahrbar. Selbst die - externe - Zertifizierung nach IS0-Normen aller Laborräume der Polizeipräsidien (PP) scheiterte an den Kosten des zeitlich immer zu erneuernden ISO-Zertifizierungsprozesses. Nur das KTI des LKA hat diesen zentralen Standort in Stuttgart extern zertifiziert und ist zugleich für die nur interne (!) " Zertifizierung" ihrer "best praxis" (Verfahren, Materialien und Räume wie Geräte) an die PPs zuständig.
Für Wirbel - wie in in Österreich (Aufruf zur Weigerung der Polizeigewerkschaft) - sorgt bei den Kriminalpolizeien auch die nötige Hinterlegung des eigenen DNA Profils in polizeiinternen Datenbanken. Diese angesichts "falscher Tatortspuren" durch "berechtigte" Spurenleger am Tatort - Polizei oder Rettungskräfte usw. - deren z.B. insbesondere Hautschuppen für ca. 11-30 % der DNA-Tatortspuren verantwortlich sind - erweist sich als hoch "emotionale" Frage. Ob die Umgehung der Freiwilligkeit, die auch im Einzelfall beim Einsatz mit Abgabe einer nach 6 Monaten zu vernichtenden Speichelprobe ausgeräumt wird, durch Hinzuziehung nur von Kolleginnen , die - angesichts der Kosten jeder neuen Probe - wie es der erfahrene Freiburger Soko-Leiter Granzow überlegt, nur durch Hinzuziehung von Kolleginnen, die ihre Profile in Polizeidatenbanken hinterlegt haben, ist angesichts des anstehenden Generationenwechsel im Kriminaldienst und trotz der Regelungsmacht der Polizeiführungen jedoch eher bezweifelbar.
Das Symposien wurde - im Unterschied zu Polizeipraktikern -übrigens von Mitgliedern der Freiburger Justiz Zunft - Staatsanwaltschaft, Anwälte und Gerichte - völlig zu Unrecht als Gratis Fortbildung bei ihren Tätigkeiten in Strafprozessen gemieden. Auch Freiburger Strafrechts-Anwälte nahmen weder diese Fortbildung noch die mit RA Bilwier und Juristen und Ex-Datenschutz-Praktiker Thilo Weichert aus juristischer Sicht durchaus gut besetzte Chance auch nicht wahr. Freiburgs juristisches juste milieu scheint eher auf Schrebergärten Niveau verharren zu wollen.
kmm (11.6.2017)
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