Seit heute sammelt das Volksbegehren für den Artenschutz, initiiert vom BUND, in Baden-Württemberg Unterschriften. Der Gesetzesentwurf des Volksbegehrens sieht vor, dass weitreichendere Maßnahmen für den Schutz von Insekten ergriffen werden als diese bisher vom Landtag beschlossen wurden.
Der Gesetzesentwurf, der 770 000 Unterschriften benötigt, sieht eine Reihe von Vorgaben für die Landwirtschaft vor um dem Insektensterben entgegen zu wirken. Er schlägt vor, dass bis 2035 die Hälfte des Landbaus auf Ökologischen Landbau umgestellt wird und bei staatlichen Flächen des Landes sogar zu 100%. Die Pestizidmengen sollen bis 2025 halbiert werden, und deren Einsatz in Naturschutzgebieten verboten werden. Außerdem soll bessere Bildungs zu Naturschutz und ökologischer Landschutz ermöglicht werden und ein jährlicher öffentlicher Bericht zur Artenvielfalt eingeführt werden.
Durch die Umstellung auf ökologische Landwirtschaft mit weniger Pestiziden wird eine der Hauptursachen des Insektensterbens adressiert. Alleine seit den 90ern hat die Menge an Insekten um bis zu 80% abgenommen. Der drastische Rückgang an Insekten wirkt sich auch auf alle Lebewesen und Pflanzen aus die auf diese Angewiesen sind, seien es Vögel die sich von Insekten ernähren oder Obstbäume die ohne Bienen nicht bestäubt werden.
Das Volksbegehren muss von ein Zehntel der Wahlberechtigten unterschrieben werden, damit es dem Landtag von Baden-Württemberg zur Beratung vorgelegt wird. Sollte dort der Gesetzestext dann abgelehnt werden folgt eine Volksabstimmung über den Gesetzesentwurf. Gegen das Volksbegehren stellen sich vor allem die großen Hersteller von Pestiziden, deren Profite damit in Gefahr gebracht werden.