"Grundsätzliche Einschränkungen im Prüfungsumfang bestehen aufgrund der vorhandenen Stellenkapazitäten insbesondere im Bereich der Prüfung des Sozialwesens und der Personalprüfung sowie in der technischen Prüfung. Auf Basis der dem Amt zur Verfügung stehenden Stellenkapazitäten konnten die Prüfungsaufgaben nicht umfassend wahrgenommen werden. Weiterhin waren die zur Verfügung stehenden Prüfungskapazitäten im relevanten Zeitraum durch Abordnungen, Begleitung des Projekts
FF 2015, Stellenvakanzen und langen Krankheitsabwesenheiten stark eingeschränkt."
Gleich vorneweg bemängelt im Bericht zur Jahrerechnung 2012 das Rechnungsprüfungsamt die prinzipielle Beschränkung seiner Arbeit. Ein Tatbestand, der dem Gemeinderat wie dem EBM und Finanzbürgermeister Otto Neideck seit Jahren bekannt ist. Allerdings erkennbar nicht abhilfebedürftig. Seit Jahren wird alles dafür getan, die aufgedeckten Schlampigkeiten und Unregelmässigenkeiten, die die Stichprobenprüfungen insbesondere in den Ämtern, die dem EBM unterstellt sind, ja nicht weiter untersuchen zu lassen.
Stattdessen gefällt sich der Gemeinderat regelmässig in der schweigenden Kenntnisnahme der Unregelmässigkeiten. Aufmerksamkeit und Geld wird stattdessen für die Lärmempfindlichkeit eines durch den Krakeel der BZ Lokalredaktion Freiburg permanent angestachtelten Pfahlbürgertums. Über 1 Mio. Mio € für eine Schnellschuss-Stadtpolizei ist dem grassierenden Rechtspopulismus des Pfahlbürgers diesem Gemeinderat allemal wert. Leichter jedenfalls als die Kontrolle einer (potentiell) fehlgehenden Verwaltung.
So ist ist es auch unvermeidlich, dass im Bericht die Notorik der Unterschätzung des Anti-Korruptions Richtlinien zur Sprache kommen muss: "Die bestehenden Antikorruptionsregeln von 1997 entsprechen nicht mehr der aktuellen Rechtslage und eignen sich nur noch sehr eingeschränkt als verhaltenslenkender Maßstab, so dass auch im Regelungs- und Organisationsbereich dringender Handlungsbedarf besteht. Compliance- und Haftungsgründe gebieten ein geeignetes gesamtstädtisches Konzept der Korruptionsprävention, als elementarer Bestandteil eines Anti-Fraud-Managements. Auch Fürsorgepflichten gebieten eine klare aktuelle Verhaltensleitlinie."
(kmm)