BGH-Beschluss zur "Dritten Option" im Personenstandsregister: Selbstbestimmung der Betroffenen wird ignoriert

Selbstbestimmung der Betroffenen wird ignoriert

Transgender Flagge

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Lizenz: 
Public Domain
Quelle: 
https://en.wikipedia.org/wiki/File:Transgender_Pride_flag.svg

Für viele trans, inter oder nicht-binäre Menschen ist es mühsam und ärgerlich, sich mit dem bei der Geburt eingetragenen Geschlecht ausweisen zu müssen. Bei Behördengängen oder Bewerbungen werden sie damit konfrontiert, dass entgegen ihrer gelebten Realität das 'falsche' Geschlecht und teilweise auch der alte Namen verwendet werden muss. Diesem Problem sollte eine 2018 verabschiedete Gesetzesänderung Rechnung tragen, dass eim Personenstandsregister ine "dritte Option" geschaffen wurde. Allerdings herrschte über die Anwendung in der Politik und Verwaltung Unsicherheit. Unklar war, welchen Personengruppen diese Möglichkeit überhaupt offensteht. Diese Frage hat nun Ende April der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und festgestellt: Nur Menschen, die „körperlich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind,“ dürfen demnach ihren Eintrag relativ unbürokratisch ändern lassen. Das schließt beispielsweise trans Menschen aus.

Welche Auswirkungen dieser Beschluss des BGH hat und welche Gesetzesänderungen notwendig wären, das erklärt Julia Monro im Gespräch mit Radio Dreyeckland. Sie ist Menschenrechtsaktivistin und Sprecherin der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (DGTI e.V.).