Bundesregierung muss deutsche IS-Anhängerin aus Syrien zurückholen

Bundesregierung muss deutsche IS-Anhängerin aus Syrien zurückholen

Die Bundesregierung muss eine deutsche Anhängerin des sogenannten Islamischen Staates aus Syrien zurückholen, andernfalls droht ein Bußgeld. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Das Zwangsgeld wird fällig, sollten die Frau und ihre Kinder nicht bis zum 31. März wieder in Deutschland sein.

Bereits 2019 hatte ein Gericht die Rückholung der Frau angeordnet. Bislang hat die Bundesregierung allerdings nur das jüngste Kind der Frau wegen einer schweren Erkrankung nach Deutschland ausfliegen lassen. Die Frau selbst und zwei weitere Kinder befinden sich nach wie vor im syrischen Gefangenenlager Al-Hol.

Die Androhung eines Zwangsgeldes ist ein neuer Schritt im Umgang mit deutschen IS-Anhänger*innen. Bislang weigerte sich die Bundesregierung, erwachsene Mitglieder der Terrormiliz zurück nach Deutschland zu bringen und hier vor Gericht zu stellen. Dies könne die öffentliche Sicherheit in Deutschland gefährden, argumentierte sie in zahlreichen Prozessen. Zudem gebe es in Syrien keine diplomatische Vertretung, eine Rückholung sei deshalb unmöglich. Kritiker*innen werfen der Regierung vor, die Aufarbeitung von Verbrechen deutscher Staatsangehöriger auf Länder wie Irak und Syrien auszulagern.