Richter haben es wieder zu richten: Bundesverfassungsgericht stellt Europarechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung in Frage

Bundesverfassungsgericht stellt Europarechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung in Frage

 

 

 

Der Europäische Gerichtshof hat längst entschieden, dass die von der 'Großen Koalition' beschlossene wahllose Massenerfassung sämtlicher Kontakte und Bewegungen der gesamten Bevölkerung nicht mit den Grundrechten vereinbar ist. Für Digitalcourage und den AK Vorrat hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik Ende 2016 für 23 Betroffene Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Im Juni 2017 hat das Nordrhein-Westfälische Oberverwaltungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung noch vor seinem Inkrafttreten als
Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta bewertet und ausgesetzt. Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht am Zug.

 

Patrick Breyer, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zum Geschehen und den Gründen warum Vorratsspeicherung schlecht ist.