Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung auf dem Prüfstand: BVerfG verhandelt das BND-Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute weiterhin die Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz in der 2016 reformierten Fassung. An den beiden Prozesstagen am 14. und 15. Januar geht es um die Überwachung von Nachrichten zwischen Ausländer*innen, besonders von Journalist*innen. Das BVerfG muss die Frage beantworten: Gilt das Brief- und Fernmeldegeheimnis auch für Staatsbürger*innen anderer Länder?

BVerfG verhandelt das BND-Gesetz

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
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Foto: Nicola Quarz

"Ab heute prüft das Bundesverfassungsgericht das sogenannte BND-Gesetz. Nach dem 2017 in Kraft getretenen Gesetz darf der Bundesnachrichtendienst Ausländer*innen im nicht-europäischen Ausland abhören. Dies kann ohne Anlass geschehen und auch Journalist*innen betreffen. Kritik am Gesetz kommt deshalb unter anderem von Datenschutz- und Presseorganisationen, aber auch von den Vereinten Nationen.

Mehrere potentiell betroffene Einzelpersonen und Organisationen wie Reporter ohne Grenzen hatten deshalb Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie sehen in dem Gesetz die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit und das Telekommunikationsgeheimnis verletzt. Wenn klar sei, dass deutsche Geheimdienste Journalist*innen im Ausland überwachen, können diese ihren Quellen keinen Schutz mehr bieten, so die Kläger*innen.

Das Gesetz war verabschiedet worden, nachdem im Zuge des NSA-Skandals aufgeflogen war, dass der BND ohnehin bereits rechtswidrig Personen im Ausland überwacht. Mit der Verabschiedung wurde dieses Vorgehen legalisiert."

Das haben wir gestern in den Focus Europa Nachrichten vom 14. Januar Berichtet. Die Verhandlung über dieses Gesetzt dauert auch heute noch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Vom Ausgang hängt für den BND die gesamte „Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ ab, wie die eigene Formulierung lautet. Dabei geht es vor allem um die Spionage und Überwachung von Menschen im nicht-europäischen Ausland, eine Überwachung, welche mit der Gesetzesreform von 2016 durch die Bundesregierung legalisiert worden war, jedoch vorher auch schon gängige Praxis beim BND war.

„Mit den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden im NSA-Skandal gerät nach 2013 auch der Bundesnachrichtendienst (BND) in die Kritik. Der deutsche Auslandsgeheimdienst mit seinen etwa 6500 Mitarbeitern soll an der beispiellosen globalen Massenüberwachung seinen Anteil gehabt haben. Als Reaktion regelt die Politik zum ersten Mal detailliert, was der BND bei der strategischen Fernmeldeaufklärung im Ausland zu tun und zu lassen hat. Anfang 2017 tritt das reformierte BND-Gesetz mit den Vorschriften in Kraft.“

So beschreibt die Sueddeutsche Zeitung das Zustandekommen der Gesetzesreform 2016 in ihrem Artikel: „Karlsruhe schaut BND auf die Finger“ vom 14.01.2020.

Nach der Öffentlichen Empörung über die verschiedenen Skandale, unter anderem das Abhören des Handys der Bundeskanzlerin durch den NSA, hätte eigentlich eine bessere Kontrolle der Geheimdienste folgen müssen. Kurz vor der Sommerpause 2016 verabschiedete der Bundestag auch die Reform des BND-Gesetzes, damals berichtete Rdl:

"Was macht nun das neue Gesetz? Eigentlich erlaubt es genau diese umstrittene Abhörung von Ausländer*innen im Ausland, und, das ist besonders pikant, eben explizit auch von ausländischen journalist*innen. Bis jetzt gibt es in deutschen Überwachungsgesetzen immer eine Ausnahme für Journalist*innen, auch wenn die Rechtslage für ausländische Reporter*innen schwammig war."

Diese Unterscheidung ist brisant, so sieht das deutsche Gesetz doch vor, dass die Kommunikation zwischen zwei Menschen grundsätzlich privat und schützenswert ist, auch vor staatlichen Zugriff. Dieses Recht bezieht sich besonders auf Journalist*innen und wird durch die Pressefreiheit nochmal gestärkt, denn ein Journalismus ohne Quellenschutz, bei dem sowohl die Journalist*innen selber als auch ihre Kontaktpersonen angst vor staatlicher Spionage und dementsprechend auch Sanktionen haben müssen, kann seine Rolle als Kontrollinstanz einer Demokratie nicht wahrnehmen.

"Ausländer*innen aber, als Menschen wie es so schön heißt, ohne Grundrechtsbezug, werden dementsprechnd nicht mehr im gleichen Ausmaß beschützt, wie deutsche. Und das obwohl das BverfG 1990 in einem urteil erklärt hatte: Der räumliche Schutzumfang des Fernmeldegeheimnisses ist nicht auf das Inland beschränkt."

Mit der Reform des BND-Gesetz war der Anstoß des Skandals also legalisiert. Doch das Ausmaß der Spionage bleibt weiterhin unaufgeklärt. 2018 kam raus, dass der BND auch im Europäischen Ausland spioniert, und zwar direkt beim Nachbarland. So lautet die Nachricht damals bei RDL:

"Parlamentarische Aufregung über BND-Spionage in Österreich.

Im parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestags nimmt man die Vorwürfe über BND-Spionage in Österreich offenbar ernst. Auf der nächsten Sitzung soll das Thema beraten werden, kündigten Gremiums-Mitglieder von CDU, Grünen und Linken an. Das Ausspähen von österreichischen Behörden und Firmen durch den Auslandsgeheimdienst sei rechtswidrig gewesen, erklärte beispielsweise der Linkspolitiker André Hahn.

Zwischen 1999 und 2006 waren nach Recherchen österreichischer Medien rund 2000 Telefonanschlüsse und Email-Accounts vom Bundesnachrichtendienst angezapft worden. Die österreichische Regierung verlangt nun eine umfassende Aufklärung über Ziel und Ausmaß der Bespitzelung.

Der Vorsitzende des parlamentarischen Kontrollgremiums Armin Schuster (CDU) verwies auch auf die Novelle des BND-Gesetzes vor knapp zwei Jahren. Dieses sei nach den Enthüllungen des Snowden-Skandals beschlossen worden und solle die Ausspähung europäischer Partner verhindern. De facto ist eine solche Vorkehrung aber nirgends im Gesetz zu finden. Vielmehr wurden die ohnehin existierenden Praktiken des BND nachträglich legitimiert. Sogar die Ausspähung von Journalist*innen wurde erlaubt, wenn es um „Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ geht."

Solche Vorfälle, bei weitem keine Einzelfälle, sind der Grund, warum Anfang 2018 auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht wurde. Die Kläger*innen sind Journalist*innen und Medienverbände wie Reporter ohne Grenzen, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union und der Deutsche Journalistenverband. Sie sehen in der Ausweitung der Geheimdienst-Befugnisse im Ausland eine Bedrohung der Pressefreiheit. Anne Renzenbrink von Reporter ohne Grenzen erläutert:

"Also das ist eigentlich im Prinzip auch so ein Kernpunkt unserer Kritik, weil dieses Gesetz ja im Prinzip, so kann man es Sagen, einer autoritären Logik folgt, weil es das Menschenrecht auf Pressefreiheit drei teilt, und das abhängig von der Nationalität. Laut diesem Gesetz sollen ja deutsche angeblich nicht überwacht werden, EU-Bürger unter Einschränkungen und nicht EU-Bürger wenn es im Interesse Deutschlands ist. Und das ist etwas was wir kritisieren, weil wir sagen, das Pressefreiheit auf keinen Fall ein Exklusivrecht für Deutsche sein kann."

Was der BND kann und was er machen soll steht bei dieser Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht grundlegend zur Debatte. „Wir sind keine Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörde, sondern ein Nachrichtendienst.“ so formuliert es Bruno Kahl, Präsident des BND. „Die Themen der letzten Tage zeigen ja wie sehr die Bundesregierung angewiesen ist auf verlässliche Informationen aus der ganzen Welt und das ist unsere Aufgabe. Wir sind der Auslandsnachrichtendienst, also müssen wir auch im Ausland Nachrichten beschaffen können und dazu ist die Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung, die heute hier auf dem Prüfstand steht ein unverzichtbarer Bestandteil“ erzählte er gestern kurz vor dem Beginn der Verhandlung den versammelten Pressevertreter*innen.

Die Bundesregierung argumentiert dabei, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig und unbegründet sei, denn Ausländer im Ausland könnten sich nicht auf die Grundrechte, um die es geht, berufen, berichtet gestern Anna Biselli direkt aus Karlsruhe für netzpolitik.org. Für die Bundesregierung erklärt Prof. Dr. Joachim Wieland, dass Grundrechte dem Territorialitätsprinzip unterfallen. Demnach gewährleistet Deutschland Grundrechte in Deutschland nur für das deutsche Volk, die Kommunikation zwischen Ausländern sei nicht Grundrechtsrelevant.

Diese Argumentation zeigen auf, worum es geht: Das Bundesverfassungsgericht soll nichts zum BND-Gesetz sagen, da es ja nicht deutsche betreffe, sondern nur nicht-deutsche für die das Grundgesetz nicht gilt. Dabei stellt sich die Bundesregierung in eine Tradition der Rechtsprechung, welche die Rechte der Menschen eben nicht als allgemein gültig betrachtet, sondern als vom Staat anerkannt.

Prof. Dr. Matthias Bäcker, der die Beschwerdeführer*innen vertritt, entgegnet dazu: „Das Grundgesetz kennt Grundrechte, die Deutschen vorbehalten sind, aber Artikel 10 gehört nicht dazu.“ Der Artikel 10 der Grundrechte ist eben jenes besagte Recht auf das Brief- und Fernmeldegeheimnis.

„Der BND sollte aus unserer Sicht nicht die Gesellschaft kontrollieren, sondern die Gesellschaft den BND“, sagt Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen in seinem Eingangsstatement. Er erläutert vor dem Bundesverfassungsgericht, das Journalistische Arbeit auf Quellen angewiesen ist. Wenn Quellen davon ausgehen müssen, dass ihre Kommunikation über Jahre in Datenbanken liegt, habe das eine enorm einschüchternde Wirkung. Aus journalistischer Perspektive werde durch Massenüberwachung kritische Berichterstattung beschnitten. Mihr fordert eine unabhängige, technisch innovative Geheimdienstkontrolle.

Ähnlich erhofft sich auch Thorsten Wetzling von der Verhandlung in Karlsruhe, dass der Kontrollflickteppich ausgemistet werden könne, in einem Kommentar für Netzpolitik.org schreibt der Leiter der Stiftung Neue Verantwortung im Themenfeld Überwachung, Grundrechte und Demokratie:

"Es bleibt zu hoffen, dass die Karlsruher Richter den Defiziten der Nachrichtendienstkontrolle mehr Aufmerksamkeit schenken. Für jeden Euro, den Deutschland gegenwärtig für seine Nachrichtendienste ausgibt, steht der Kontrolle weniger als ein Cent zur Verfügung – ein Kampf David gegen Goliath. Die Zersplitterung der Kontrolle in zu viele Gremien erschwert die Aufsicht zudem.

Man sollte den alten Flickenteppich bestehend aus dem Unabhängigen Gremium in Karlsruhe, der G-10-Kommission, dem Vertrauensgremium, der Artikel-13-Kommission, dem Parlamentarischen Kontrollgremium in Berlin, und dem Bundesdatenschutzbeauftragten in Bonn ausmisten und aus dem analogen Zeitalter holen.

Das Bundesverfassungsgericht wird dafür keine konkrete Lösung präsentieren. Es sollte aber sein Gewicht und seinen Einfluss nutzen, den Bundestag und die Regierung stärker in die Verantwortung zu nehmen, einen effektivere Grund- und Menschenrechtsschutz zu gewährleisten."

Die laufende Verhandlung hat gestern einen weiteren Aspekt problematisiert: Was der BND an Informationen sammelt, wird auch ausgetauscht mit anderen Geheimdiensten. So ist es auch durchaus üblich, dass Informationen über deutsche Staatsbürger*innen beim BND landen, ohne das dieser selbst diese direkt ausspioniert hat.

Die Reichweite der Spionage ist generell Thema bei der Verhandlung, so wird auch thematisiert welche Internetknoten vom BND ausspioniert werden und die Filtersysteme des BND im Detail angeschaut. So werden zum Beispiel Daten mit deutsche IP-Addressen automatisiert gelöscht, genauso wie Daten von netflix oder Online-Spielen, doch eine automatisierte Filterung die Journalist*innen ausschließt, zum Beispiel anhand ihrer Telefonnummern, sei laut dem BND nicht möglich. Das die Filter durchaus stark Fehleranfällig sind berichtet eine Person vom Internetknoten DE-CIX, die regelmäßig Anordnungen vom BND bekommt Daten auszuleiten für die Durchsuchung durch den BND.

Der erste Tag der Verhandlung zeigt, das viele verschiedene Themen von der Verfassungsbeschwerde angestoßen werden, und das die Richter*innen in Karlsruhe sich diesen auch versuchen zu stellen, der ausführliche Blick auf wie Anordnungen vom BND aussehen und wie sie eigentlich wen erfassen, zeigt dies eindrücklich. So könnte ein Nebenprodukt auch sein, dass nach der Verhandlungen klarer ist wie etwa Berufsgeheimnisträger besser geschützt werden können.

Ein Urteil ist nach dem zweiten Verhandlungstag, am 15. Januar, auf jeden Fall nicht zu erwarten, dieses wird sich wohl eher noch einige Monate gedulden. Doch so wie die nachfragen und der Ton der Debatte in Karlsruhe wirken, könnte es sehr wohl sein, dass dem BND-Gesetz einige Mängel attestiert werden. Das würde lediglich bedeuten, dass der Bundesregierung eine Frist zur Nachbesserung gesetzt wird. Weitreichende Folgen zur Einstufung von Grundrechten im Verhältnis zur Staatsbürgerschaft sind dabei kaum zu erwarten, damit befasst sich das BVerfG nicht, auch wenn die Bundesregierung schon mal vorsichtshalber klagt, man solle die Folgen Bedenken, wenn alle Menschen die Grundrechte genießen würden.

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