EU-Kommission will offenbar Entwicklungshilfe-Gelder für Militär ausgeben

EU-Kommission will offenbar Entwicklungshilfe-Gelder für Militär ausgeben

Voraussichtlich am heutigen Dienstag will die EU-Kommission eine Änderung des sogenannten „Instruments für Stabilität und Frieden“, kurz ISP beschließen. Mittel aus der Entwicklungszusammenarbeit der EU sollen demnach dafür genutzt werden, das Militär und die Sicherheitskräfte von Krisenstaaten zu unterstützen.

Wie Spiegel Online berichtet, sollen dafür rund 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Ziel sei, so wird aus dem Änderungsentwurf zitiert, die „Ausbildung, Betreuung und Beratung, die Lieferung von Ausrüstung, die Verbesserung von Infrastruktur“. Dies soll aber nur geschehen, wenn zivile Kräfte vor Ort nicht dazu nicht in der Lage seien. Ausdrücklich NICHT vorgesehen ist die Verwendung der Milliarden für den Kauf von Waffen und Munition. Ob dafür Gelder aus anderen Projekten abgezogen werden, ist unklar.

Diese Verschmelzung von Entwicklungszusammenarbeit und Sicherheitspolitik geht vermutlich auf ein Grundsatzpapier einiger EU-Staaten vom April diesen Jahres zurück. Darin hatten Deutschland, Belgien, Tschechien, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien einen „ganzheitlichen Ansatz“ in diesen Bereichen gefordert.

Hintergrund dabei ist die Migrations- und Fluchtbewegung aus Staaten wie Libyen, Mali oder Niger. Stärkere Sicherheitskräfte in diesen Ländern sollen Flüchtlinge und MigrantInnen aufhalten und deren Rücknahme im Falle einer Abschiebung erleichtern. In vielen Fällen sind allerdings die korrupten und brutalen Sicherheitskräfte in diesen Regionen eine Fluchtursache.

Scharfe Kritik an der vorgeschlagenen Änderung des ISP kommt nicht nur von Hilfsorganisationen, sondern auch von den EU-JuristInnen. Bereits 2007 hatte zudem der Europäische Gerichtshof ein ähnliches Vorhaben der Kommission gestoppt. Die Kommission selbst gibt sich unbeeindruckt und will das Änderungspapier in den nächsten Tagen dem EU-Parlament sowie dem Rat der Mitgliedsstaaten vorlegen.