Das höchste Gericht der Europäischen Union verhandelte am Mittwoch über eine Klage mehrerer Umweltverbände gegen Deutschland wegen der Fischereipraxis an Nord- und Ostsee. Das meldete gestern der BUND, der unter anderem mit dem NABU, der Deutschen Umwelthilfe, Greenpeace und dem WWF geklagt hatte.
Bei der Klage geht es konkret um die Grundschlepp- und Stellnetzfischerei in den sogenannten Natura-2000-Meeresschutzgebieten. Stellnetzfischerei ist eine Fischereitechnik, die neben dem eigentlichen Fischfang viele Seevögel und Meeressäugetiere fängt und tötet. Grundschleppfischerei machen die Umweltverbände wiederum verantwortlich für die Zerstörung von Lebensräumen am Meeresboden. Die Umweltverbände wollen beide Fischereitechniken verboten sehen, allen voran in den Meeresschutzgebieten.
Die Umweltverbände hatten 2015 vor den Verwaltungsgericht Köln geklagt. Das Kölner Gericht entschied, EU-rechtliche Fragen vom Europäischen Gerichtshof vorab klären zu lassen, bevor es ein Urteil fällt. Konkret muss der Europäische Gerichtshof erklären, ob die Fischereigrundverordnung die Fauna-Flora-Richtlinie einschränkt oder gar verdrängt. Beide Rechtsnormen kommen von der Europäischen Union. Das Urteil wird für 2018 erwartet.
(mc)