Deutschland und acht andere EU-Mitgliedstaaten müssen heute Massnahmen zur Luftreinhaltung vorstellen

Deutschland und acht andere EU-Mitgliedstaaten müssen heute Massnahmen zur Luftreinhaltung vorstellen

Die Umweltministerinnen von neun EU-Mitgliedstaaten müssen der Europäischen Kommission am heutigen Dienstag Massnahmen zur Luftreinhaltung vorstellen, weil sie die europäischen Grenzwerte für Luftschadstoffe überschreiten. Wenn sich die Kommission von den geplanten Gegenmassnahmen mancher Mitgliedstaaten nicht überzeugt zeigt, wird sie gegen sie mit den Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

Darunter sind alle vier bevölkerungsreichsten und wirtschaftsstärksten Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Italien. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung in der Europäischen Union lebt also in Staaten, die die europäischen Regeln zur Luftreinhaltung missachten.

Gegen zwei weitere Staaten Polen und Ungarn hat die Europäische Kommission bereits die Klage in Bezug auf die Untätigkeit bei der Luftreinhaltung eingereicht. Die neun Staaten, die heute in Brüssel antreten müssen, hatten eine letzte Gelegenheit erhalten, um mit geplanten Gegenmassnahmen zu überzeugen.

Im Zentrum der Kritik steht der Umgang mit Dieselabgasen. In deutschen Städten wie Stuttgart erreichen die Messungen von Stickstoffdioxid teilweise das Doppelte des europäischen Grenzwerts, wofür besonders der motorisierte Verkehr verantwortlich ist.

Schätzungen zufolge führt Luftverschmutzung jährlich zu 400.000 frühzeitige Tode in der gesamten Europäischen Union, etwa infolge von Atemwegserkrankungen.