Europäischer Gerichtshof urteilt über den französischen Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer

Europäischer Gerichtshof urteilt über den französischen Blutspendeverbot für homo- und bisexuelle Männer

In einem gestrigen Urteil befand der Europäische Gerichtshof, dass ein Verbot der Butspende für schwule und bisexuelle Männer nicht zwangsläufig eine rechtswidrige Diskriminierung darstellt, aber womöglich gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstossen. In Frankreich hatte ein Mann gegen eine Blutspendeorganisation und dem Gesundheitsministerium geklagt, weil er aufgrund von sexuellen Beziehungen mit einem Mann keinen Blut spenden durfte. Frankreich hatte diesen pauschalen Verbot mit der besonders hohen Verbreitung von HIV unter Männern begründet, die sexuelle Beziehungen mit anderen Männern hatten. Ein französisches Verwaltungsgericht hatte den Europäischen Gerichtshof gebeten zu klären, ob es sich dabei nach EU-Recht um eine Diskriminierung auf Basis der sexuellen Orientierung handele.

Laut dem Europäischen Gerichtshof müsse zunächst berücksichtigt werden, ob schwule und bisexuelle Männer einem besonders hohen Risiko an gefährlichen Krankheiten wie AIDS ausgesetzt werden. Dann müsse geprüft werden, ob auch Alternativen zum pauschalen Blutspendeverbot den Schutz von BlutspendeempfängerInnen gewährleisten könnten. Dies könnten Techniken sein, die den HIV-Virus bei Blutspenden effektiv und kostengünstig nachweisen. Andernfalls müsse geprüft werden, ob der Fragebogen und die Beratung bei der Blutspende gezielter risikobehaftete Sexualpraktiken identifizieren könnten, anstatt pauschaler und endgültiger Blutspendeverbote wegen der sexuellen Orientierung.