Europäischer Gerichtshof verurteilt Untätigkeit der Kommission gegen endokrine Disruptoren

Europäischer Gerichtshof verurteilt Untätigkeit der Kommission gegen endokrine Disruptoren

Der Europäische Gerichtshof urteilte am gestrigen Mittwoch, dass die Kommission gegen EU-Recht verstiess, indem sie keine Regeln für die Bestimmung endokriner Disruptoren festlegte, also Produkte, die das Hormonsystem gesundheitsgefährdend stören. Im Jahr 2012 hatten die EU-Institutionen eine Verordnung verabschiedet, die den Handel und die Nutzung biozider Produkte regelt und dabei gesundheitsgefährdende Stoffe verbietet. Zur Liste der verbotenen Produkten gehören Produkte, die auf der Basis von Kriterien als endokrin disruptiv betrachtet werden. Die Kriterien, um endokrine Disruptoren zu bestimmen, waren jedoch nicht Teil der Verordnung und mussten von der Kommission bis Ende 2013 wissenschaftlich festgelegt werden. Mitte 2014 klagte Schweden gegen die Kommission wegen unterlassener Entscheidung. Laut den RichterInnen sei die Kommission unmissverständlich und bedingungslos dazu verpflichtet gewesen, bis Ende 2013 wissenschaftliche Kriterien für die Bestimmung endokrin disruptiver Eigenschaften festzulegen. Laut der Tageszeitung Libération spielte sich hinter dieser unterlassenen Entscheidung der Kommission einen gewaltigen Lobbyismus ab. Endokrine Disruptoren werden in zahlreichen Produkten vermutet, etwa Pestizide, Nahrungsmittelverpackungen, Plastikflaschen und kosmetische Produkte. Eine bis heute ergebnislose Verträglichkeitsprüfung habe die Kommission 2013 unter Druck der Industrie gestartet.