Flüchtlinge dürfen nicht mit einer fiktiven Nichteinreise rechtlos gestellt werden

Flüchtlinge dürfen nicht mit einer fiktiven Nichteinreise rechtlos gestellt werden

Das Verwaltungsgericht München hat in einer Entscheidung vom 4. Mai, die Praxis der Bundespolizei, Flüchtlinge an der Grenze in Gewahrsam zu nehmen und als nicht eingereist zu betrachten, für rechtswidrig erklärt. Die Gerichtsentscheidung wurde gestern durch die Organisation Pro Asyl bekannt gemacht.

 

Konkret ging es um den Fall eines jungen Syrers, der in Syrien bei einem Luftangriff verletzt wurde. Er floh nach Griechenland, stellte einen Asylantrag, der aber aufgrund des EU-Türkei-Abkommens inhaltlich nicht geprüft wurde. Um der Abschiebung in die Türkei zu entgehen, floh der Mann nach Deutschland. Die Bundespolizei holte ihn an der Grenze aus dem Zug und schob ihn per Flugzeug nach Griechenland ab, obwohl der Flüchtling seine Absicht, einen Asylantrag zu stellen erklärt hatte. Er wurde in aller Eile mit dem Fluchtzeug nach Griechenland zurückgebracht. Nur durch Zufälle wurden der Greek Council for Refugees und Pro Asyl auf seinen Fall aufmerksam und landete sein Fall beim Verwaltungsgericht München. Dies kam zu dem Ergebnis, dass der Asylantrag zu prüfen gewesen sei. Damit verwarf es auch einen Deal, den der deutsche Minister für Inneres und Heimat, Horst Seehofer mit der griechischen Regierung ausgehandelt hat und der beinhaltet, dass Griechenland an der deutschen Grenze aufgegriffene Flüchtlinge, die aus Griechenland kommen, in einem Eilverfahren zurücknimmt. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass dieses Verfahren dem Dublin III-Abkommen widerspricht und dass ein europäisches Abkommen nicht durch ein bilaterales Abkommen zweier Mitgliedsländer außer Kraft gesetzt werden kann. Eine weitere Klage eines syrischen Flüchtlings gegen Deutschland und Griechenland wegen des sogenannten Seehofer-Deals ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.