"Badischer Wein von der Sommer verwöhnt" . Der evergreen der Weinvermarktung der Winzergenossenschaften im badischen Südwesten könnte irgendwann ergänzungsbedürftig sein.
Am 11.Mai 2022 hat sich der BaUStA des Freiburger Gemeinderat in seiner 4.Sitzung entschlossen, eine Genehmigung für eine 10 jährige Versuchserprobung von Fotovoltaik über einem weitgehend ebenerdigen Wingert bei Munzingen - mitten im Tuniberg - zu gestatten.
Im Ortschaftsrat Munzingen war der Antrag eines Nebenerwerbswinzer und Solaranlagenbauer mit 5:5 gescheitert! Dies obschon nahezu alle Bedenken zum unveränderten Umfang der Bewirtschaftung der Reben, Verschattung der Nachbargrundstücke, wissenschaftliche Begleitung (durch staatl. Weinbauamt und Frauenhofer ISE), Laufzeit und Kontrollflächen ausgeräumt hat. Selbst beim Landschaftsbild sieht das Baurechtsamt keine durchgreifende Bedenken, da die Versuchsfläche mit fernern Blickwinkel kaum ausmachbar sei.
Da der Veruch zudem Erfahrungen sammeln soll für eine mögliche künftige Privilierung - neben Wind und Wasserbauten und landwirtchaftlichen Nutzungen- im Aussenbereichen nach § 35 BBauG, sieht das Baurechtsamt auch gegenüber der wohl einzig bedenkenträgerischen Stellungnahme des Regionalverband südl. Oberrhein "nur priviligierte Vorhaben im "Grünzugbereich"" zu genehmigen, sich in der Vorderhand.
Die Räte billigten die Anlage einmütig. Ein Sachkundiger - Herr Spieker , mahnte nur vor Aufweichung des Aussenbauverbotes, der ja seinen Sinn in der Verhinderung eines Siedlungsbreies habe.
(kmm)
Quelle. drs BaUStA-22/004 Audio: RDL Dok
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