Höckes salonfaschistischer AFD-Marsch der 100.000 auf Berlin stagniert auf Erfurter 5.000er Niveau

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Höckes salonfaschistischer AFD-Marsch der 100.000 auf Berlin stagniert auf Erfurter 5.000er Niveau

Die vom salonfaschistischen Scharfmachern um den Thüringer Landeschef Höcke und Co. grossmäulig ausgerufenen  Marsch auf Berlin ist mit Petry und Gauland an der Spitze im Erfurter Zahlenbereich der Teilnahme stecken geblieben. Trotz der in Folge von Seehofer/CSU/ und DeMaiziéres/CDU/ Politik zu neuen AfD-Höchstwerten in Wahlumfragen aufgestiegenen Zustimmung, trotz  Unterstützung aus allen AFD Gauen, trotz Zuspitzung "Merkel muss weg"  ist der Remake vom Musssolinimarsch (noch?!) nicht recht vorangekommen.
Die Bilder zeigen zwar unter den Teilnehmern offene Nazis mit Hitlergruss in Richtung Gegendemonstranten, Compacht-Antisemiten, wie auch aber die Fassade der dressierten Gutbürger-Überheblichkeit der sich Dauer-zu-kurz-kommend-Wähnenden wird konterkarriert durch  die sich selbsthypenden Rassismen auf Schildern wie dem aus Urtiefen steigenden Bedürfnis (Grenz-)Mauern zu errichten. Dies allen ausgegebenen Blumen zum Trotz.

Die Reden von Petry und Co. mögen den dem Selbstvergewisserungs-Hype zwar kompatibel sein, sind aber derart lächerlich in ihrer Wirklichkeitsverdrehung, das es die Züge des pathologischen  nicht abstreifen vermag. 

Nicht gerade mit Ruhm bekleckert, hat sich auch -erneut - das Verfassungsgericht. In Kontinuität seiner für rechte Meinungsäusserungen offenen Rechtsprechung  - nahezu alles ging zu Gunsten von Nazis aus (Ruhm und Ehre der Waffen SS z.B.)) - untersagte es am Demotag 7.11..15 in  einer einstweiligen Anordnung die Äusserung der Wissenschaftsministerin auf ihrer Ministeriumsseite. Warnke hatte die "Rote Karte" die Merkel auf dem Berliner Höcke-AfD-Marsch   A. Merkel gezeigt werden sollte und wurde auf die AFD zurückprojeziert. Weshalb damit der AFD Marsch geringer (= unzulässiger Einfluss im Parteienwettbewerb) werden soll, weil dies - 3 Tage lang! - auf der Ministeriumsseite publiziert wurde, bleibt das Gerichtsgeheimnis (http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/...) Erst recht bei der Folgenabschätzung, die bei Einstweiligen Anordnungen erforderlich sind. Ein jedenfalls interessantes Richter-Outing,

(kmm,8.11.15)