"Völkermord verjährt nicht!" - Herero und Nama reichen Klage gegen Deutschland in Den Haag ein

"Völkermord verjährt nicht!" - Herero und Nama reichen Klage gegen Deutschland in Den Haag ein

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Generalleutnant Lothar von Trothas Vernichtungsbefehl
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Public Domain
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Wikipedia (Public Domain)

Die Opfervertretungen der Herero und Nama planen eine Klage am Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bezüglich des Genozids im ehemaligen „Schutzgebiet" Deutsch-Südwestafrika von 1904 und 1908. Die deutsche Bundesregierung muß sich dann wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten.
Damals ermordeten die „Schutztruppen“ des deutschen Reiches zehntausende Menschen oder ließen sie in der Wüste verdursten. Die Überlebenden internierten sie in Konzentrationslager.

Die Klage kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits Verhandlungen zwischen der deutschen und namibischen Regierung stattfinden. Darin werden die Opfervertretungen jedoch nicht miteinbezogen. Diese kritisieren aufs Heftigste, daß die deutsche Bundesregierung bisher alles friedliche Entgegenkommen ignorierte und zwei Ultimaten – das letzte endete am 1. Mai diesen Jahres – hat verstreichen lassen. Auch die Opposition im deutschen Bundestag äußerte Kritik.

RDL sprach mit Israel Kaunatjike von der OvaHerero Genocide Foundation in Berlin.