Bundesarbeitsgerichtsendscheidung zur Leiharbeit: "Hinweggehen über EuGH nur mit Wille Standort Deutschland zu stärken, erklärbar."

"Hinweggehen über EuGH nur mit Wille Standort Deutschland zu stärken, erklärbar."

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Charlie Chaplin Wandbild in Genua
Charlie Chaplin Wandbild in Genua
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Foto RDL: Graffity in Genua

Im Dezember hatten wir über die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs EuGH zur equal pay Klage berichtet und daraus gefolgert: §Die aktuellen Tarifverträge in der Leiharbeit werden unzulässig….“ Nun aber die Überraschung: Das Bundesarbeitsgericht sieht das offenbar ganz anders. Damals hatte labournet geschrieben: „Erfolg beim Europäischen Gerichtshof: Tarifverträge, die keine Kompensation für schlechtere Arbeitsbedingungen vorsehen, sind unzulässig und damit unwirksam.“ Nun aber lässt sich zur Bundesarbeitsgerichtsentscheidung am 31. Mai sagen: „Für alle Nachteile, die einem Leiharbeiter:innen widerfahren, soll es ein genügender Ausgleich sein, wenn nach dem Gesetz die verleihfreie Zeit bezahlt wird, also der Zeitraum, für den sich kein Entleiher findet.“ Was es zu dieser Entscheidung zu sagen gibt, darüber haben wir mit dem Arbeitsrechtler Wolfgang Daeubler, der mit labournet die Klagen betreut, gesprochen. Labournet sucht erneut  klagewillige Leiharbeiter:innen. Kontakt: prof.daeubler@labournet.de und/oder mag.wompel@labournet.de