Jetzt auch in Baden-Württemberg: Vorgriffserlass zu stichtagsunabhängiger Bleiberechtsregelung

Jetzt auch in Baden-Württemberg: Vorgriffserlass zu stichtagsunabhängiger Bleiberechtsregelung

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Nachdem bereits im Januar die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und in der vergangenen Woche Hessen mit entsprechenden Vorgriffserlassen den Weg in Richtung stichtagsunabhängiger Bleiberechtsregelung eingeschlagen hatten, zieht nun auch Baden-Württemberg nach. Einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des Landesinnenministeriums zufolge sollen Einzelfallprüfungen ab sofort sicherstellen, dass Personen, die von einer baldigen Bleiberechtsregelung profitieren würden, nicht abgeschoben werden.

Eine Bleiberechtsregelung soll das Problem langjähriger Duldungen - sogenannter Kettenduldungen - abfedern, das viele Flüchtlinge betrifft, die weder einen festen Aufenthaltsstatus z.B. über ein Asylverfahren erhalten noch abgeschoben werden können. Sie sollen einen Aufenthaltstitel bekommen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. In der Vergangenheit wurde ein ähnliches Vorgehen bereits als "Altfallregelung" praktiziert, war aber nur auf Flüchtlinge beschränkt, die zu einem bestimmten Stichtag eine festgelegte Mindestaufenthaltsdauer aufweisen konnten. Eine neue Regelung soll nun eine fortlaufende, stichtagsunabhängige Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag mehrerer Bundesländer war im März 2013 vom Bundesrat bestätigt, im Juni jedoch im Bundestag abgelehnt worden. Inzwischen scheint ihr allerdings nichts mehr im Wege zu stehen, insofern die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat, die stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung einführen zu wollen. Mit ihren Vorgriffsregelungen erteilen die Bundesländer noch keine Aufenthaltstitel, sondern verzichten lediglich auf eine Abschiebung von Menschen, die bald die Chance auf ein Bleiberecht haben könnten. Gleichzeitig senden die Bundesländer jedoch ein Signal an die Große Koalition, dass sie die Umsetzung der Regelung erwarten.

Die Bleiberechtsregelung gibt langjährig geduldeten Flüchtlingen eine Perspektive, sie ermöglicht aber keineswegs ein Bleiberecht für alle. So ist der wirtschaftliche Nutzen der Einzelnen für die Bundesrepublik ein besonders gewichtiges Kriterium neben einer Reihe weiterer Hürden. 

(JW)