Am 29.01.2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage gegen das Verbot des konstruierten Vereins Indymedia Linksunten verhandelt. Ergebnis: Die Klage war abgewiesen worden. Die Medienplattform unterfällt laut Gericht dem Vereinsgesetz. Die Rechtmäßigkeit des Verbots war nicht geprüft worden, weil nicht der Verein selbst geklagt hatte. An diesem Montag den 8. Juni haben die fünf Betroffenen im Verfahren wegen des Verbots der Internetplattform linksunten.indymedia.org nun Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wir haben mit einem der Anwälte der KlägerInnen, Lukas Theune, gesprochen.