Massaker von München: OpferanwältInnen fordern Verurteilung des Waffenhändlers wegen Beihilfe zum Mord

Massaker von München: OpferanwältInnen fordern Verurteilung des Waffenhändlers wegen Beihilfe zum Mord

Im Prozess gegen Philipp K. der beschuldigt wird, die Waffe verkauft zu haben, mit der der jugendliche Rechtsradikale David S. im Juli 2016 in einem Einkaufszentrum in München 9 andere Jugendliche ermordet hat, haben die AnwältInnen der Hinterbliebenen eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord verlangt. Der Staatsanwalt hatte nur eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und illegalem Waffenbesitz gefordert. Als Strafe fordert die Staatsanwaltschaft 7 Jahre Haft. Die Nebenkläger wollen eine Strafe von mindestens 10 Jahren wegen Beihilfe zum Mord. Der Staatsanwalt ist aber der Meinung, dass keine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in Frage komme, weil der Waffenverkäufer keine genaue Kenntnis von der geplanten Tat gehabt habe.

David S. der sich nach den Morden auch selbst erschoss, soll beim Kauf von Munition gegenüber Philipp K. geäußert haben, er wolle „Kanaken abknallen“. Tatsächlich hatten alle seine Mordopfer ausländische Wurzeln. Einen Zeitungsbericht von dem Attentat soll Philipp K. einer Freundin mit Stolz gezeigt haben.