Urteil zu den No Border Action Days: Landgericht Freiburg gegen Versammlungsfreiheit auf der Autobahn

Landgericht Freiburg gegen Versammlungsfreiheit auf der Autobahn

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Zu einer Strafe von 35 Tagessätzen wurde eine Aktivistin an diesem Donnerstag den 11. Oktober 2018 vor dem Freiburger Landgericht verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen psychische Beihilfe zur vollendeten Nötigung geleistet zu haben. Am 2. April 2016 hatten AktivistInnen aus Deutschland und der Schweiz im Rahmen der No Border Action Days kurzzeitig die A 5 kurz vor dem Grenzübertritt Basel blockiert. Neben Protestierenden auf der Autobahn hatten sich zwei Personen auch mit Transparent von einer Brücke abgeseilt. Der Angeklagten war nun vorgeworfen worden, dadurch dass sie neben dem Seil gestanden habe, habe sie dabei geholfen, die Autos zum Anhalten zu nötigen. In der ersten Instanz war sie vom Amtsgericht Lörrach zu 20 Tagessätzen wegen Beihilfe zu versuchter Nötigung verurteilt worden. In einer mittaglichen Prozesspause, noch vor der Urteilsverkündigung sprachen wir mit der angeklagten Aktivistin und ihrem als Pflichtverteidiger beigeordneten Anwalt Lukas Theune: 8:05

Einer der 8 Polizeizeugen sprach im Prozess davon, dass es kein Recht dazu gebe, auf der Autobahn zu demonstrieren. Obwohl auch durch die Polizeizeugen im Prozess bestätigt wurde, dass eine Umfahrung der durch die Versammlung blockierten Stelle durchaus möglich war, schloss sich Richterin Frank mit ihren SchöffInnen dieser feindlichen Haltung gegenüber der Versammlungsfreiheit mit ihrem Urteil an. Der zutändige Staatsanwalt hatte eine Strafe von 60 Tagessätzen gefordert und davon gesprochen, dass der Tat eine Gesinnung mit "durchaus verachtenswerten Zügen" zu Grunde liege. Der Aufruf des Verteidigers dazwischen zu trennen, etwas moralisch blöd zu finden und der Frage, ob es auch strafrechtlich zu beanstanden sei, verhallte ungehört. Auch die Tatsache, dass die Schweizer Polizei schon am Vortag der Aktion, am 1. April von Blockaden an einem Grenzübertritt ausgegangen ist und es bei besserer Kommunikation für die Polizei wohl durchaus möglich gewesen wäre, eine Versammlung, auch auf der Autobahn, schnell in (noch) geordnetere Bahnen zu lenken, konnte die Richterin nicht von einer Verurteilung abhalten. Sie verurteilte wegen "Beihilfe zur vollendeten Nötigung" und sprach von sukzessiver Mittäterschaft. Die Aktion richtete sich gegen die massenhaft tödliche Abschottung der Festung Europa. Die Richterin bezeichnete es hingegen als "sozial unerträglich", dass 60-100 Personen Tausende Autofahrer behindert haben. (FK)