Wir haben immer wieder über die rassistische Hetzjagd am 12. Juni 2021 im Stühlinger berichtet. Zwei Polizeihauptkommissare waren Teil der Gruppe, die ca. eine halbe Stunde lang einen Antifaschisten mit lettischer Staatsangehörigkeit durch den Stühlinger gehetzt, mehrmals angegriffen und mit dem Tod bedroht hatte. Einer der Polizeihauptkommissare hatte „Ausländer raus“ geschrien. Radio Dreyeckland hatte auf juristischem Weg versucht die Polizei dazu zwingen, uns Informationen zum Aufgabenbereich des Polizeihauptkommissars zu geben, um so auch Aufklärungsarbeit über mögliche rassistische Strukturen in der Polizei zu leisten. Der VGH stellte allerdings das Persönlichkeitsrecht vom „Ausländer-raus“ schreienden Polizisten über die Pressefreiheit und stellte sich gegen weitergehende Auskünfte. Nun kommt der Polizeihauptkommissar aber wohl doch an die Öffentlichkeit. Am Mittwoch den 4. Mai verkündete die Staatsanwaltschaft Freiburg ihre Ermittlungen abgeschlossen zu haben.
„Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren gegen zwei Beschuldigte im Alter von 45 und 46 Jahren wegen des Tatvorwurfs der Bedrohung zum Nachteil des 37jährigen mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Gegen einen 46jährigen, von Beruf Polizeibeamter, und einen weiteren 47jährigen Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft Freiburg beim Amtsgericht Freiburg beantragt, durch Strafbefehl wegen des Tatvorwurfs der Bedrohung zum Nachteil des 37jährigen Geldstrafen festzusetzen. Gegen einen 47jährigen Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft Freiburg beim Amtsgericht Freiburg einen auf Geldstrafe lautenden Strafbefehl wegen des Tatvorwurfs der versuchten Körperverletzung beantragt. Er soll versucht haben, den 37jährigen Geschädigten durch das geöffnete Fenster eines Taxis in der Eschholzstraße mit der Faust ins Gesicht zu schlagen.“ Die Strafbefehle gegen den 46jährigen Polizisten und den weiteren Beschuldigten beinhalten Strafen 60 Tagessätzen zu 60 €. Gegen das Opfer erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl mit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt wegen des Vorwurfs der Beleidigung.
Dass die Gruppe schrie „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ steht nun auch für die Freiburger Staatsanwaltschaft fest. Gleichzeitig greift sie aber den aberwitzigen Erklärungsansatz der Polizei auf: „Nach den erfolgten Ermittlungen ist davon auszugehen, dass diese Äußerung
tatsächlich gefallen ist. Es ist aber zugleich nicht ausschließbar, dass diese Äußerung im Zusammenhang mit einer Anekdote der Gruppe aus den 1990er Jahren steht, über die man sich gerade unterhalten hatte.“
Der Polizeihauptkommissar, der mutmaßlicher Hauptakteur der Hetzjagd war, hat bereits Einspruch gegen seinen Strafbefehl eingelegt. Seine Anwaltswahl hat einen gewissen Beigeschmack. Frank-Ulrich Mann hat in der Vergangenheit Dietrich Wagner vertreten, der sein Auge bei den Stuttgart 21 Protesten von einem Polizeiwasserwerfer ausgeschossen bekommen hatte. Die nun voraussichtlich folgende Hauptverhandlung am Freiburger Amtsgericht wird jetzt wohl dafür sorgen, dass der Polizeihauptkommissar ins Licht der Öffentlichkeit kommt. Wir werden auf jeden Fall für eine kritische Begleitung des Prozesses sorgen. (FK)