RechtsTerror/NSU-BaWü Ausschuss stellt Protokolle seiner öffentlichen Anhörungen online

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RechtsTerror/NSU-BaWü Ausschuss stellt Protokolle seiner öffentlichen Anhörungen online

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Zwischen als Abschlussbericht? NSU Ausschuss in der LPK
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RDL/kmm 2016

Mit dem heutigen 19.Februar 2016 hat das Ausschussbüro einen Tag nach einer müden parlamentarischen Debatte am 18. Februar die Protokolle seiner Einvernahmen online gestellt. Die Protokolle sind annonymisiert worden -aus Datenschutzgründen. Weshalb in der Öffentlichkeit agierende Polizeibeamte, nicht nur die Aufzeichnung/Veröffentlichung Ihrer  Zeugenaussagen verhindern können und nur in Form von Namensabkürzungen auftauchen, mögen die Sicherheitsbehörden selbst beantworten. Lächerlich bleibt es gleichwohl, da, falls es zu geheimhaltungsbedürftigen Aussagen kam, diese auch nicht publiziert werden und  vielmehr leere Seiten in den Protokollen enthalten, Da die beruflichen Tätigkeit der Beamten ohnehin im öffentlichen Auftrag erfolgen, ist das datenschutzrechtliche Argument für die Unkenntlichmachung auch nicht nach vollziehbar.

Der Ausschuss beschreitet gleich wohl mit der Publikation der stenografischen Protokolle einen neuen Weg. Dieser dürfte insbesondere für andere parlamentarische Untersuchungsausschüsse hilfestellend und beispielgebend sein.  Wie der Ausschussvorsitzende Wolfgang Drexler (SPD) zurecht betont, braucht Demokratie Transparenz. Erst recht, da es an der Zeit sei,  Zeichen  " zu setzen. Auch wollen wir das Thema in der Öffentlichkeit wachhalten.“ Vieles, so der Vorsitzende weiter, erinnere heute an die rechtsextreme Gewalt der 1990er Jahre, also die Zeit, in der sich die späteren NSU-Terroristen im Hass gegen Flüchtlinge und Migranten radikalisiert hätten.

Für die Öffentlichkeit gibt es somit auch die bessere Möglichkeit substantierter Kritik an dem bei einer Enthaltung einstimmig verabschiedeten Abschlussbericht. Insbesondere an den Punkten, die der Ausschuss mit - teilweise kaum haltbaren - Argumenten  als wahr an sieht.

Da der Abschlussbericht selbst noch nicht annonymisiert ist, muss die Öffentlichkeit noch bis März warten, bis der Bericht (998 Seiten) und die Anlagen (ca. 500 Seiten) publiziert werden. Darunter befindet sich u.a auch das Gutachten zum Handy das von der Familie von Florian H. im Brandschutt gefunden wurde. Zwei Stunden vor dem Tod des Zeugen  Florian H., um 7:02 Uhr, wurde nach dem Speicher 90 sec lang auf der (fehlenden, weil nach dem Feuer entfernten) SIM-Karte des Handy etwas gelöscht. Ob Florian H. zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch handlungsfähig war, wird der mitgelieferte erneute Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Stuttgart von Mittte Dezember beweisen müssen. Ob sie z.B ein Blutgutachten zum Übergang des tödlichen Medikamentencocktails  in den Stoffwechselkreislauf angeordnet haben oder nicht?  Der Ausschus hat diesen Beweisbeschluss nicht gefasst, sondern der Staatsanwaltschaft überlassen. Dafür durfte die Polizei aber lieber die Familie mit einer erfolglosen Hausdurchsuchung auf Ausschussgeheiss quälen. (kmm)

Hier der Link zu den Protokollen