Etwa 99 Prozent beträgt die Ablehnungsquote von Asylanträgen aus den Westbalkanstaaten, doch in seltenen Fällen wird eine Klage gegen einen abgelehnten Asylantrag dann doch einmal eingehender geprüft. So auch nun im Fall einer Romni aus Mazedonien.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat ihr den Flüchtlingsstatus zuerkannt.
Ihr drohe im Fall der Abschiebung, aufgrund ihres politischen Engagements ,„politische Verfolgung“ und zwar durch die mazedonische Polizei.
Über den Fall und seine grundsätzliche Bedeutung sprachen wir mit Henning Bahr, Rechtsanwalt der das Urteil für die Romni aus Mazedonien erstritten hatte.