Sachkundige Teilhabe muss weg: Grüne, CDU und SPD wollen Auschüsse im Freiburger Rat oligarchisieren

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Sachkundige Teilhabe muss weg: Grüne, CDU und SPD wollen Auschüsse im Freiburger Rat oligarchisieren

Für Beobachter sind die Auschüsse ASW, UKA; KJA und Mobilität wie auch der Migra eine erfreulichen Perpektiverweiterung aus der Zivilgesellschaft. Mit öfters lebhaften Debatten.
Der Hälfte des Rates scheinen sie ein Greul zu sein.
Zu oft werden werden die Perpektiven aus der Gesellschaft auch als ziemlich lästig für Entscheidungskompetenz von Rat und Verwaltung ignoriert.
Die Fraktionen von Grünen (12 von 48 Sitzen) CDU (6Sitze) und SPD (6Sitze) wollen mit ihren Stimmen diesen Wildwuchs nun beseitigen. So ein Antrag vom 19.9.24

LOGOS von Grünen CD und SPD:Antrag der Mitte auf Oligarchisierung der Arbeit des Freiburger Gemeinderates durch Abschaffung sachkundiger Einwohner

Da sie neben dem direkt gewählten OB, Martin Horn, auch alle Bürgermeister stellen, ist der Erfolg wahrscheinlich. Die bisher nur in der geheim tagenden gemeinderätlichen AG Dietenbach ebenso praktizierte wie erfolgreiche stromlinienmäßige Ausrichtung entlang der von der Verwaltung vorgebenen Vorgaben, ist diese Mehrheit möglicherweise auch sicher.
Verkauft wird sie als Entschlackung der zeitlichen Belastung der ehrenamtlichen Rätinnen. Faktisch ist der Vorschlag eher ein Modell zur gesellschaftlichen Perspektivverkürzung und Teilhabe der Bürgerinen - neben den ohne in die Aufsichtsgremien  der Gesellschaften  ausgelagerten Entscheidungen !
Zynisch kommt die "Fürsorge" für die gesellschaftlichen sachkundigen  Akteure daher: sie würden sich dann " auf ihre andere ehrenamtliche Tätigkeit konzentrieren können".
Bemerkenswert bleibt zudem, daß der in der letzten Wahlperiode neu geschaffene beratende Ausschuß Wissenschaft und Wirtschaft (vier Sitzungen) statt die dort als Stakeholder berufenen wie agierenden Sachverständigen statt bei Beratungen des Haupt- und Finanzauschusses bei zuziehen, bleiben soll. Der Vorteil: die Sachverständigen machen Vortrag zu ihren Themen ohne Vorlagen, die in die Beratung müssen. Transparenz und echte Teilhabe geht natürlich gänzlich anders.

Michael Menzel

Info Gemeindeordnung:

§ 33
Mitwirkung im Gemeinderat

(1) Die Beigeordneten nehmen an den Sitzungen des Gemeinderats mit beratender Stimme teil.

(2) Der Vorsitzende kann den Vortrag in den Sitzungen des Gemeinderats einem Gemeindebediensteten übertragen; auf Verlangen des Gemeinderats muß er einen solchen Bediensteten zu sachverständigen Auskünften zuziehen.

(3) Der Gemeinderat kann sachkundige Einwohner und Sachverständige zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten zuziehen.

(4) 1Der Gemeinderat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern und den ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 die Möglichkeit einräumen, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten (Fragestunde); zu den Fragen nimmt der Vorsitzende Stellung. 2Der Gemeinderat kann betroffenen Personen und Personengruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung im Gemeinderat vorzutragen (Anhörung); das Gleiche gilt für die Ausschüsse. 3Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.


§ 41
Beratende Ausschüsse

(1) 1Zur Vorberatung seiner Verhandlungen oder einzelner Verhandlungsgegenstände kann der Gemeinderat beratende Ausschüsse bestellen. 2Sie werden aus der Mitte des Gemeinderats gebildet. 3In die beratenden Ausschüsse können durch den Gemeinderat sachkundige Einwohner widerruflich als Mitglieder berufen werden; ihre Zahl darf die der Gemeinderäte in den einzelnen Ausschüssen nicht erreichen; sie sind ehrenamtlich tätig; § 32 Abs. 2 gilt entsprechend.

(2) 1Den Vorsitz in den beratenden Ausschüssen führt der Bürgermeister. 2Er kann einen seiner Stellvertreter, einen Beigeordneten oder ein Mitglied des Ausschusses, das Gemeinderat ist, mit seiner Vertretung beauftragen; ein Beigeordneter hat als Vorsitzender Stimmrecht.

(3) Für den Geschäftsgang der beratenden Ausschüsse gelten die Vorschriften der §§ 33, 34, 36 bis 38 und § 39 Abs. 5 Satz 2 und 3 entsprechend.