Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) Freiburg kritisiert die Praxis Freiburger Diskotheken, über die viel berichtet und diskutiert wurde, Menschen ohne gesicherten Aufenthaltstitel abzuweisen, als diskriminierend und rechtswidrig. Die Praxis verstoße gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Betroffenen Personen bietet er Unterstützung bei rechtlichen Schritten an. Wir sprachen mit Toni vom akj über rasssistische Türpolitik, darüber wann das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz versagt und ob es aus juristischer Sicht vernünftige Schritte gebe, die helfen könnten sexuelle Übergriffe zu bekämpfen.