Stadtbau-Mieterhöhungswelle 2012: Jede 11te der über 5000 "freien" Wohnungen

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Stadtbau-Mieterhöhungswelle 2012: Jede 11te der über 5000 "freien" Wohnungen

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Nach 10 Jahren dann wieder aus der Preisbindungen Foto:RDL/kmm
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Nach Unterlagen der Freiburger Stadtbau sollen in diesem Jahr weitere 447 Mietparteien Mieterhöhungen ausgesetzt werden, die über 200.000 €/Jahr zusätzlich in die Kasse der FSB spülen sollen. Damit gehen 8,5 % oder bald jede 11.Wohnung des von der FSB als "freifinanziert" qualifizierten Wohnungsbestandes in diesem Jahr in ein Mieterhöhungsverfahren nach BGB (also maximal 20 % in drei Jahren) . Für die nächsten Jahre ab 2013 geht die Geschäftsführung von einem Mieterhöhungspotential von pauschal mindestens jährlich 50.000 € aus.
Die FSB verfügt zusätzlich nur noch über 1792 öffentlich geförderte Wohnungen und 882 wegen Modernisierungen preisgebundene Wohnungen. Auch hier kommt es durch Fördermechanismen zu Mieterhöhungen z.B. Modernisierungsaufschläge nach dem „Freiburger Modell“.

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Allenfalls teilsaniert: Alt-Haslach Süd. Foto:RDL/kmm
Interessant ist aber, daß die aktuellen Mieterhöhungen 195 Mietparteien in Haslach erfassen, also gerade auch sanierungsbedürftige Wohnungen. Ob damit das Drittel der noch relativ preisgünstigen Wohnungen - mit Mieten unter 5 €/qm - gerade nur noch 284 Wohnungen haben qm-Mieten von unter 4 € (!) - weiter wegschmilzt, dokumentiert die Geschäftsführung der FSB nicht.
Bedrohlich ist gar, daß nach Auslaufen der öffentlichen Bindungen erstmalig 72 Mietparteien im Neubaugebiet Rieselfeld in den „Genuss“ der Mieterhöhungen nach der Facon der grünschwarzen Gemeinderatsmehrheit kommen. Dieser Beschluss sieht vor, dass alle Wohnungen generell an die Neuvermietungsmiethöhen des Mietspiegels angepasst werden sollen. Die FSB als priviligierte 100%-Tochter der Stadt, die gleichwohl im geheimen tagt, kennt auch schon die Ergebnisse des Mietspiegelerhebung 2011/12.
Danach steigt das Freiburger Durchschnittsniveau der Mieten auf 7,29 € qm Nettomiete im Monat. (kmm)

PS: Nicht täuschen lassen, sollte Mensch sich über den Begriff der FSB Geschäftsführung „freifinanziert“. Tatsache ist vielmehr, dass alle Wohnungen der FSB – insbesondere die aus den öffentlichen Bindungen gefallenen - mit öffentlichen Geldern und Mieterlösen errichtet wurden. Viele stehen auf städtischen Grund oder auf Boden der Allgemeinen Stiftungsverwaltung im Erbbaurecht. Ein Naturgesetz derart, dass zwangsläufig das Maximum erlöst werden muss was das BGB vorsieht gibt es nicht. Im Gegenteil: der grünschwarze Mehrheitsbeschluus alle Mieten an das von Knappheit geprüfte Neuvermietungsniveau anzupassen , steht im krassen Gegensatz zu den Gesellschaftszielen der FSB „preisgünstigen Wohnraum“ gerade auch für Menschen mit „niedrigen Einkommen“ zur Verfügung zu stellen. Die Forderung der WIM immer zu 25 % unter den Neuvermietungsmieten des MSP zu bleiben ist ein ganz gute Richtschnur um dieses Ziel zu erreichen.
K.Michael Menzel 17.3.2012
siehe auch: Sanierungsstau bei städtischen Wohnungen: 90 Mio. € oder 747 Wohnungen auf Abschussliste der FSB Last not least der Tag Recht auf Stadt (s.u.)