Im Prozess um den Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat der VGH Mannheim nun einer lanjährig geduldeten Frau auch in zweiter Instanz Recht gegeben. Die Frau lebt bisher in einem Freiburger Flüchtlingswohnheim. Sie hatte gegen die Stadt Freiburg geklagt, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten und damit in die Wohnungssucherliste für Sozialwohnungen zu gelangen. Schon das Freiburger Verwaltungsgericht hatte letztes Jahr entschieden, dass die Frau, die nun seit über 9 Jahren mit Kettenduldung in Freiburg lebt, Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein hat. Die Stadt hatte gegen dieses Urteil auf Weisung des Landeswirtschaftsministeriums Berufung eingelegt. Das am Freitag bekannt gewordene Urteil dürfte künftig bundesweit als Präzedenzfall gelten. Die Urteilsbegründung wird in den nächsten Wochen erwartet.
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