Wenn rechte Verlage Kritiker:innen verklagen!: Ahriman-Verlag gegen Perspektive-Online vor dem OLG

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Ahriman-Verlag gegen Perspektive-Online vor dem OLG

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Der rechtsextreme Freiburger Ahriman-Verlag zieht gegen das linke Nachrichtenportal Perspektive-Online vor Gericht. Anlass sind drei Worte: „regelmäßig-antisemitische-Bücher“. Vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ging es damit nicht nur um die Grenzen der Meinungsfreiheit, sondern auch um den politischen Umgang mit einem Verlag, der seit Jahrzehnten wegen seiner rechten und völkischen Positionen in der Kritik steht.

RDL war im Gericht und kommentiert.

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Ein Streit um drei Worte den nun das Oberlandesgericht zu verhandeln hatte. Gibt der rechte Freiburger Verlag Ahriman (Zitat) „regelmäßig (...) antisemitische (...) Bücher“ heraus? Entsprechendes behauptet hatte im März 2024 der Autor Arthur Jorn auf der Webseite von „Perspektive Online“.

Am 09. September 2026, als über zwei Jahre nachdem der inkriminierte Artikel erschien, verhandelte jetzt unter Vorsitz von Richterin Dr. Jarsumbeck das Oberlandesgericht. Der in Freiburg angesiedelte rechtsextreme Ahriman-Verlags hatte gegen ein Urteil des Landgerichts Freiburg Berufung eingelegt, mit welchem Perspektive-Online im vergangenen Jahr Recht gegeben worden war. Es handele sich, so noch das Landgericht, um eine zulässige Meinungsäußerung wenn Jorn behaupte, der Ahriman-Verlag gebe „regelmäßig (...) antisemitische (...) Bücher heraus.

Denn eine zugespitzte Äußerung, so das Landgericht, müsse im politischen Meinungskampf grundsätzlich möglich sein.

Der Ahriman-Verlag akzeptierte dieses Urteil nicht, bezeichnete es öffentlich als „Schandurteil“, rief zudem dazu auf, den Verlag in seinem Kampf gegen die „gesetzesverachtende Justiz“ zu unterstützen- und ging in Berufung.

Es ist ein heißer, schwüler Sommertag, der Saal in der Freiburger Aussenstelle des Oberlandesgerichts ist bis zum letzten Platz gefüllt. Weitere Stühle und Hocker werden in in den Saal getragen, um den über 50 Interessierten zu ermöglichen, den Prozess zu verfolgen. Rechtsextreme Akteure hatten im Vorfeld zum Besuch des Prozesses mobilisiert. Im Saal traf sich dann eine illustre Runde die von Menschen der Karlsruher AfD reichte, bis hin zu Coronalaugner:innen und glühenden Verehrer:innen des Verlags.

Vertreten lässt sich der jeden Antisemitismusvorwurf weit von sich weisende Ahriman-Verlag, von dem Münchner Rechtsanwalt Michael-Hubertus von Sprenger.

Sprenger hat schon den türkischen Staatspräsidenten Erdogan vertreten hat, aber auch bekannte Rechtsextremisten wie Gerhard Frey und den Holocaustleugner David Irving. Aber auch Jürgen Elsässer, Gründer und Chefredakteur des rechtsextremen Magazins COMPACT zählte zu seinen Mandanten. Da schließt sich der Kreis zum Ahriman-Verlag wieder: „AHRIMAN gratuliert COMPACT zum letztinstanzlichen Erfolg im Verbotsverfahren!“, so die Glückwünsche im Juni 2025, als das Verbot des rechtsextremen COMPACT-Magazins aufgehoben wurde.

Der Ahriman-Verlag aus Freiburg ist seit Jahrzehnten Gegenstand medialer Berichterstattung. Er wurde Anfang der 1980er Jahre gegründet und verlegt die sogenannten „Ketzerbriefe“. Dazu heißt es in der „rechte rand“ 2018: „Der Verlag stammt aus dem Umfeld des »Bunds gegen Anpassung«, einer ehemaligen K-Gruppe, die versuchte, Marxismus mit Psychoanalyse zu verbinden. Diese Gruppe ist inzwischen weit nach rechts gewandert und hat offenbar Formen einer rechten Politsekte angenommen.“

Die Autonome Antifa Freiburg verweist in einem aktuellen Bericht unter anderem auf Veröffentlichungen, in denen aus dem Umfeld des Ahriman-Verlags oder von diesem selbst, Positionen dokumentiert werden, die etwa eine Bevorzugung von Deutschen bei der Vergabe von Arbeitsplätzen oder eine drastische „Bevölkerungsreduktion“ fordern.

Und auch Radio Dreyeckland hat eine längere Geschichte mit diesem Thema. Bereits am 26. September 1989 berichtete RDL in seinem Tagesinfo kritisch über den Ahriman-Verlag und den Bund gegen Anpassung.

Vor dem Oberlandesgericht ging es allerdings nicht darum, ob der Verlag rechtsextrem oder antisemitisch ist. Vor Gericht ging es um die Grenze zwischen Tatsachenbehauptung und zulässiger politischer Wertung.

Gerade rechte und extrem rechte Akteur:innen versuchen immer wieder, kritische Berichterstattung juristisch unter Druck zu setzen. Im konkreten Fall hatte der Freiburger Verlag zunächst eine Abmahnung verschickt und anschließend geklagt. Perspektive-Online ist in den Ring der juristische Auseinandersetzung gestiegen und hat den Prozess von Anfang an auch als Konflikt um die Möglichkeit linker Berichterstattung dargestellt.

Perspektive Online ist innerhalb der radikalen Linken nicht unumstritten; insbesondere ihre politische Verortung im kommunistischen Spektrum ist Gegenstand innerlinker Kritik.

Das ändert nichts an der grundsätzlichen Frage, ob ein Verlag durch eine Klage bestimmen können sollte, welche politische Bewertung seines publizistischen Programms öffentlich geäußert werden darf.

Aber zurück in den Gerichtssaal: zu Beginn ermahnte die Vorsitzende das Publikum, dass weder Raunen, noch Beifallbekundungen geduldet würden- in den folgenden zwei Stunden gab es dann trotzdem Gelächter und Beschimpfungen des Anwaltes von Perspektive Online. Aber auch rauschenden Beifall lässt die Richterin durchgehen. Als die für den Ahrimann-Verlag auftretende Beate Skalée aus Sicht eines großen Teils des Publikums etwas scheinbar beifallswürdiges sagt, brandet Beifall auf. Skalée ist übrigens nicht nur Vielschreiberin der „Ketzerbriefe“, sondern firmiert auch als Herausgeberin von Büchern wie „Die Flutung Europas mit falschen Flüchtlingen“.

In der mündlichen Verhandlung wird ausgiebig darüber gestritten ob das Verlagssortiment Bücher antisemitischen Inhalts enthält.

Der Senat gibt in einer vorläufigen Einschätzung zu erkennen, dass er nicht erkennen könne, dass der Verlag regelmäßig antisemitische Bücher publiziere. Es mangele also nach der vorläufigen Ansicht des Senats an einer zureichenden Tatsachengrundlage für eine entsprechende Tatsachenbehauptung, weshalb man dazu neige der Berufung des Ahriman-Verlags stattzugeben.

Die Gegenseite wird anwaltlich vertreten von dem aus Köln angereiste Sven Tamer Forst. Er und seine Kanzlei machen sich unter anderem stark gegen sogenannte SLAPP-Klagen, also Klagen die den Zweck haben, Kritiker:innen einzuschüchtern und ihre öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden.

Er müht sich redlich, versucht am Ende einen Vergleich vorzuschlagen, aber all das scheint den Senat des Oberlandesgericht nicht zu überzeugen. Perspektive Online hat zwischenzeitlich den inkriminierten Satz aus dem Artikel gelöscht. Auch der für Perspektive-Online anwesende Tim O. gibt sein bestes, den Senat davon zu überzeugen, dass die „Ketzerbriefe“ als Bücher zu verstehen seien, weshalb wie in dem beanstandeten Artikel mitgemeint gewesen seien. Auch er kann vermutlich den Senat nicht umstimmen.

Wie das Verfahren ausgeht, das erfahren wir am 21. September.

Dann will der Senat sein Urteil verkünden. Diesmal nicht in dem schmucken Altbau, sondern das Gericht teilte mit, es weiche auf einen Hochsicherheitssaal in einem anderen Stadtteil aus.

RDL wird berichten!


 


 

 

 

 

 

 

 

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tmf