Der LKA Ermittlungsführer Axel Mögelin hatte am Donnerstag,13.9.12 richtig Glück.
Seine Einvernahme vor dem Bundestags-NSU-Untersuchungsausschuss wurde völlig verdeckt durch den 2 .Skandal (nach De Maizières Vertuschung des MAD) um die...
* Fokus Südwest Nachrichten
# Im Berner Jura treffen sich Anarchisten aus aller Welt
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# Südbaden lässt nicht...
Auf Nachfrage erklärte OStA Maier von der Staatsanwaltschaft Freiburg , dass gegen das ganze freisprechende Urteil - also nicht nur die Annahme des Notwehrexzess. sondern auch den Ausschluss des Tötungsvorsatzes - des Landgericht Freiburg...
Schon die ersten Sätzen schlugen wie eine Bombe ein: Florian Stech wird vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Zwar war die Empörung weit überwiegend im vollen Saal 4 des Landgerichtes an diesem 12.7.12 in Freiburg. Auch nach der gut einstündigen mündlichen Urteilsbegründung durch die vorsitzende Richterin Dr. Kleine-Cosak war jedoch die Überzeung nicht herstellbar, dass ein unparteiliches Gericht hier seine aus der Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung vermitteln konnte. Zwar wies das Gericht die krude Notwehrtheorie - stand-your-ground-Theorie- des Pflichtverteidigers Ulf Köpke, die den Einsatz des Autos als einzigen möglichen Tatmittel zur Behauptung des Verteidigungswillens gegen einen Angriff auf den freien (Schleusungs-)Willen des Ortenauer Nazis ("Recht muss nicht Unrecht weichen") vollinhaltlich zurück.
Die Verweigerung einer gerichtlichen Überzeugung zu dem bedingten Stechschen Tötungsvorsatz gerät angesichts der sieben Verhandlungstage jedoch eher zur gerichtlichen Ignorierung der in der Hauptverhandlung festgestellten und vom Gericht selbst angenommenen Fakten: Wie die Verteidigung behauptet das Gericht zwischen dem Start des Nazi Stech zu seinem Vollgas Speeddrive und der schweren Verletzung von Alexander K. hätten doch 3, 8 Sekunden gelegen, so dass die Gruppe problemlos sich Sicherheit bringen konnten. Damit konnte der Nazi Stech also rechnen. Fakt ist aber demgegenüber, dass das Gericht - zutreffend - drei Fahrtmöglichkeiten - als für Stech gegeben ansah. Die mildeste rechtsrum aus der Ausfahrt nach Bahlingen zu seinen Nazikumpels mit denen er ohnhin telefonierte. Die von ihm gewählte Fahrtroute - linksrum - liess der Gruppe der Antifas bei seinem Abbiegen in Richtung Hecklingen aber nicht 3,8 sondern eben bloss maximal 1,6 Sekunden Zeit
Update: Aktuelles Interview mit dem Vertreter der Nebenklage Jens Janssen. Anhören (Länge: 9.45 min) {audio}images/stories/audio_mp3/20120710-nachdenpl-16510.mp3{/audio} Download
Donnerstag, 10:30 Uhr Urteilsverkundung der 1. gossen Strafkammer in Saal 4. Salzstr.17
Wenigstens eine Übereinstimmung gab es bei allen Verfahrensbeteiligten um die Ereignisse am 1.10.2011 als der bekennende Nazi Florian Stech in eine Gruppe von Antifaschisten mit Vollgas im 1. Gang fuhr: die Notwehrlage die dem Nazi zu billigbar sei . Egal ob Staatsanwaltschaft, Nebenklage oder Pflichtverteidigung – alle meinten , dass wenn 30 Meter entfernt fünf junge Antifas, die z.T . zum Selbstschutz Masken übergezogen hatten,sich in Bewegung setzten, dann konnte für den Ortenauer Nazi Stech der Eindruck einer Notwehrsituation entstehen. Für Juristen mag dies wohl selbstverständlich sein. Für juristische Laien ist es eher überraschend wann denn, bei solchen Abständen, die „Gegenwärtigkeit“ eines „Angriffs“ oder die unmittelbar bevorstehende „Rechtsgutverletzung“ z. B der Willensfreiheit des Nazi Stechs ernstlich losgehen soll?
Gleichwohl sah die Staatsanwaltschaft, Dr. Rink, auch nach der Hauptverhandlung es als bewiesen an, das das Hineinfahren in die Gruppe deshalb ein versuchter Totschlag war, weil dem Nazi Florian Stech bewusst war bzw. sein konnte, das sein Auto bei Vollgas-Beschleunigen im 1. Gang und 25 und 30 km/h tödliche Verletzungen möglich machen würde. Da ihm zudem mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Abwehr ihm vermeintlich drohender Gefahren in seiner Lauerposition im Auto offenstanden, war seine "Verteidigungshandlung " nicht "geeignet". U.a. konnte Stech zu einem anderen Punkt des Parkplatz zu fahren oder zu einer zweiten Ausfahrt oder bei der gleichen Ausfahrt rechts statt links herum.
RDL Gerichtskorrespondent Michel berichtet vom 6. Prozesstag des Stech-Verfahrens.
Update:Die "Flucht"alternative des Nazis Stech bestand objektiv. So das Ergebnis des vom Gericht beauftragten technischen Sachverständigen ganz eindeutig...
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In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (DieLinke) kritisiert die Bundesregierung die Bezeichnung von verdeckten Ermittlern als „Polizeispitzel“. In einer belehrenden „Vorbemerkung“ von...
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Im Februar 2012 hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt - wegen der Manipulationen und Täuschungen beim Projekt Stuttgart 21. Kritische...
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10 000 Asylgesuche haben irakische Flüchtlinge auf Schweizer Botschaften eingereicht. Jahrelang sind sie nicht behandelt worden.
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In der Antwort auf die parlamentarische Anfrage des Innenpolitischern Sprechers der Grüne, Sckerl verweigert aus „Geheimhaltungs Gründen“ der SPD Innenminister Gall die Benatwortung von Fragen. Er schliesst somit nahtlos an die reaktionäre...