Auch diese Woche wieder Proteste gegen Krieg in Afrin in Freiburg

Auch diese Woche wieder Proteste gegen Krieg in Afrin in Freiburg

Solidarity.JPG

Lizenz: 
CC Attribution, Non-Commercial, Share Alike
Quelle: 
Foto: RDL

Auch in dieser Woche gibt es in Freiburg wieder mehrere Protestversammlungen gegen den türkischen Angriff auf Afrin mit deutschen Waffen. Am Dienstag (13.02.) und am Mittwoch (14.02.) werden jeweils ab 16 Uhr Kundgebungen am Platz der alten Synagoge stattfinden. Am Donnerstag (15.02.) ruft die Initiative gegen Krieg Freiburg zu einer Demonstration gegen den türkischen Krieg gegen Afrin, das Schweigen der deutschen Medien und die Waffenexporte der BRD auf. Auftakt ist um 16:00 Uhr vor dem Gebäude der Badischen Zeitung an der Haltestelle Pressehaus, anschließend geht es zum Freiburger Rüstungsunternehmen LITEF in der Lörracher Straße.

Die Anmelder der Kundgebungen am Dienstag und Mittwoch fordern die Freiburger Versammlungsbehörde in ihrem Anmeldeschreiben zum wiederholten Mal auf, die Sachlage rund um das Zeigen der Symbole von PYD, YPG und YPJ zu klären. Solange ihre Behörde das Zeigen der Symbole nicht ausdrücklich untersage, so die Anmelder, würden sie von der Rechtmäßigkeit des Verwendens der Fahen von PYD, YPG und YPJ ausgehen. In der Vergangenheit hatte die Freiburger Polizei mehrfach die völlig friedlichen Kundgebungen mit großem Aufgebot begleitet und Berichten zufolge auch Personalien im Zusammenhang mit dem Zeigen der Fahnen aufgenommen. Das, so die Anmelder, widerspreche dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung - und wäre durch eine klare Aussage zur Rechtslage von Seiten der Behörde aus, zu vermeiden gewesen.

Laut Bundesinnenministerium sind YPG und YPI nicht verboten und ihre Fahnen nur dann untersagt, wenn sie als Ersatzsymbole für die verbotene PKK dienen.

Da die YPG Fahnen klar im direkten Zusammenhang mit dem Krieg gegen Afrin und die dortige YPG stehen, sind sie wohl kaum als PKK Ersatzsymbole zu werten.

Die Versammlungsanmelder machen das Ordnungsamt auf das Verwaltungsverfahrensgesetz aufmerksam, wo es heißt: "Die Behörde[...] erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten."

Bisher gab es trotz mehrmaliger Aufforderungen von den Anmeldern und den Personalienfeststellungen keinen klaren Aufflagenbescheid oder eine klare Aussage seites der Freiburger Polizeibehörde zu ihrem Umgang mit den Fahnen. (FK)